Männer haben ein Konzert der Kommunistischen Jugend in Braunau gestört.
Zwei junge Männer, die vor zwei Jahren bei einem Konzert der Kommunistischen Jugend in Braunau einschlägige Lieder gesungen und den "Hitlergruß" verwendet haben sollen, sind am Donnerstagnachmittag im Landesgericht Ried im Innkreis in Oberösterreich zu Freiheitsstrafen von 15 Monaten, davon drei unbedingt, bzw. von elf Monaten bedingt verurteilt worden.
Beschwerde
Beide hatten sich der Wiederbetätigung schuldig bekannt, wollen aber laut eigenen Angaben nichts mehr mit derartigem Gedankengut zu tun haben und gehen einer geregelten Beschäftigung nach. Der Jüngere der beiden, zum Zeitpunkt der Tat 16 Jahre alt, wird gegen seine Strafe von 15 Monaten, davon drei unbedingt, Nichtigkeitsbeschwerde einlegen und Berufung anmelden. Er wurde von dem Geschworenensenat außerdem zu Schadenersatz verurteilt, und seine Hakenkreuzfahne wurde eingezogen. Diese hat er vor zwei Jahren in Braunau geschwenkt.
Der Ältere, der angegeben hatte, er habe sich während der Störaktion bei dem Konzert nach kurzer Zeit mit seiner Freundin auf die Stiege gesetzt "und geschmust", bekam eine Freiheitsstrafe von elf Monaten bedingt. Er nahm das Urteil an, das somit rechtskräftig ist.
Randaliert
Beiden wurde vorgeworfen, sie hätten bei der Aktion vor zwei Jahren den "Hitlergruß" getätigt und einschlägige Lieder gesungen, so die Anklage. Nachher sollen sie in der Innenstadt von Braunau noch randaliert haben, wobei eine Glasvitrine zu Bruch ging. Mehrere Teilnehmer der Störaktion wurden bereits verurteilt, einer sogar zu drei Jahren Haft. Gegen drei weitere Verdächtige ist noch ein Verfahren anhängig.