Die Mutter fuhr nach Urlaub nicht in die Heimat - dagegen klagte der Vater.
Ein dreijähriger Bub, der nach einem Österreich-Urlaub mit seiner oberösterreichischen Mutter nicht mehr zu seinem Vater nach Griechenland zurückgekehrt war, muss zurück in sein Heimatland. Der Oberste Gerichtshof (OGH) verpflichtet die Frau zur Rückführung des Kindes.
Ehe geschieden
Der Vater des Kindes, ein Grieche, habe nur dem
Urlaub, nicht aber dem dauernden Aufenthalt des Buben in Österreich
zugestimmt. Demnach handle es sich nach dem internationalen Haager
Übereinkommen um eine Kindesentführung. Das griechische Gericht werde
entscheiden, wo das Kind leben wird. Bis dahin muss es zurück in sein
Heimatland. Die Eltern hatten vor vier Jahren geheiratet, im Mai 2009 wurde
die Ehe in Griechenland wieder geschieden.
Die zuständige Richterin des Bezirksgerichtes werde noch versuchen, die Mutter mit dem Kind zu einer freiwilligen Rückkehr nach Griechenland zu bewegen, hieß es weiter. Das hatte die Frau für den Fall einer abschließenden OGH-Entscheidung auch zugesagt. Ansonsten werde es durch speziell dafür ausgebildete Gerichtsvollzieher zu einer zwangsweisen Kindesabnahme und zur Übergabe an das griechische Jugendamt kommen.