Wien

Drogendealer erstochen - 8 Jahre Haft

09.09.2013


"Nur" absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge.

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© apa
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Ein 25-jähriger gebürtiger Rumäne ist heute, Montag, am Wiener Straflandesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann wurde schuldig gesprochen, am 3. März 2013 in Meidling einen 20-jährigen Afrikaner mit einem Küchenmesser niedergestochen zu haben. Während die Staatsanwaltschaft auf Mord plädierte, entschieden die Geschworenen mit 7:1 Stimmen dagegen. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.

Claudiu L., von seinem Anwalt als "sehr reduzierte, erloschene Persönlichkeit" beschrieben, wurde von der Mutter verstoßen und wuchs ab dem Alter von elf Jahren fast ausschließlich in betreuten Wohneinrichtungen auf, bald auch in solchen für Drogenabhängige. Die Bluttat selbst sei ihm ein Rätsel, so der Angeklagte. Warum er den Afrikaner mit einem Messer attackierte, konnte er nicht erklären. Auf die Frage von Richterin Eva Brandstetter, warum er das getan habe, antwortete der Mann: "Einfach so." Ein anderer Körperbereich als Kopf und Hals sei ihm in dem Moment "nicht eingefallen".

Deutlich mehr Absicht unterstellte dem 25-Jährigen allerdings die Anklage: Er habe sieben Flaschen Bier getrunken, sei dann mit der U-Bahn zur Station Längenfeldgasse gefahren, habe dort einen ihm bekannten Dealer aufgesucht und diesen dann unter dem Vorwand, Suchtgift kaufen zu wollen, in eine Seitengasse gelockt. Zugestochen habe er deswegen, weil er einen "Schwarzen fertigmachen wollte, weil er ein Rassist" sei, wie der Rumäne in einer der vorangegangenen Einvernahmen zu Protokoll gegeben hat.

Nach der Tat sei er davongelaufen und habe sich noch einmal nach dem Opfer umgedreht, das noch gestanden sei, allerdings schon erhebliche Mengen Blut verlor. Der 25-Jährige flüchtete dann in eine U-Bahn-Garnitur, wurde jedoch von Zeugen verfolgt, die des Angeklagten sowie der Tatwaffe relativ leicht habhaft werden konnten und ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhielten.

Der niedergestochene Afrikaner wurde einstweilen von einem zufällig vorbeikommenden Arzt behandelt, doch weder dieser noch wenig später die Rettung konnten dem Mann helfen - er erlag noch an Ort und Stelle seinen Verletzungen. Im Zuge der Reanimationsversuche fand man im Mund des 20-Jährigen mehrere Plastikkugeln mit Drogen.

Laut Gutachten hatte der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 1,1 Promille Alkohol im Blut, war aber zurechnungsfähig. Überdies dürfte der 25-Jährige, obwohl er gerade eine Drogenersatztherapie absolvierte, Suchtgift konsumiert haben. Da diese Kombination als bewusstseinshemmend eingestuft wurde, sprach man den Rumänen vom Vorwurf des Mordes frei. Während der Angeklagte das Urteil annahm, gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab.



 
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