Julian Hessenthaler bekennt sich nicht schuldig

Drogenprozess gegen "Ibiza-Detektiv" in St. Pölten hat begonnen

08.09.2021

Unter großem Medieninteresse hat am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten der Drogenprozess gegen den mutmaßlichen Drahtzieher des Ibiza-Videos, Julian Hessenthaler, begonnen.

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Der 40-Jährige soll mehr als ein Kilo Kokain weitergegeben haben, belastet wird er von Zeugen. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und bestritt die Vorwürfe. "Ich weiß, dass ich es nicht war", erklärte er im Zuge seiner Einvernahme. Bei einem Schuldspruch drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Staatsanwalt Bernd Schneider hielt zu Verhandlungsbeginn mit Blick auf das Ibiza-Video fest: "In diesem Prozess hier geht es nicht um dieses Video, es geht um gänzlich andere Vorwürfe." Die insgesamt 1,25 Kilo Kokain mit einem Reinheitsgehalt von zumindest 70 Prozent sollen 2017 und 2018 nahe der niederösterreichischen Stadt Haag (Bezirk Amstetten), in Salzburg und Oberösterreich zu einem Grammpreis von 40 Euro übergeben worden sein. Damit soll Hessenthaler laut Anklage der Staatsanwaltschaft Wien Schulden beglichen bzw. seine triste finanzielle Situation aufgebessert haben. Der Beschuldigte meinte, es habe damals keinen Anlass für ein Darlehen gegeben - zudem habe er die Möglichkeit gehabt, Geld aus seinem familiären Umfeld zu bekommen.

Der Privatdetektiv soll das Kokain an einen suchtgiftabhängigen Bekannten, der zuvor für die Firma von Hessenthaler gearbeitet hatte, weitergegeben haben. Der Abnehmer soll die Drogen teilweise gemeinsam mit seiner Geliebten für den Eigenbedarf verwendet haben, ein Teil soll gestreckt und weiterverkauft worden sein. Beide wurden laut Anklagebehörde vor rund einem Jahr wegen Suchtgiftdelikten verurteilt. Die Frau habe eine "Lebensbeichte" abgelegt, nachdem bei ihr 133 Gramm Kokain in einem Staubsaugerbeutel gefunden worden waren, sagte der Staatsanwalt. Der Mann habe erst nach seiner Hauptverhandlung zu Übergaben durch den 40-Jährigen ausgesagt, weil seine Mutter zwei Wochen vor seinem Prozess bedroht worden und er verängstigt gewesen sei.

Verteidiger Wolfgang Auer betonte in seinem Eröffnungsvortrag: "Ich kann nur sagen: Ich schäme mich als österreichischer Rechtsanwalt und als Teil des österreichischen Justizsystems, ein derartiges Verfahren erleben zu dürfen oder zu müssen". Das Verfahren beginne mit Veröffentlichung des Ibiza-Videos. Es sei "in jeder Art und Weise" ermittelt worden, um den Drahtzieher der Aufnahmen zu finden. Die Angaben der Frau und des Mannes würden nicht übereinstimmen. "Es geht letztlich nur darum: Den Angeklagten zu bestrafen, dass er das Ibiza-Video gemacht hat", sagte Auer, der Hessenthaler gemeinsam mit Oliver Scherbaum vertritt.

Verteidiger Scherbaum sprach davon, dass die Vorwürfe gegen seinen Mandanten "konstruiert sind, und das auch noch schlecht". Die Ermittlungen seien mit falschen Angaben befeuert worden. "Dagegen ist jede Netflix-Serie eine 'Sendung mit der Maus'". Der 40-Jährige sei "aus Rache hineingelegt" worden. Es gehe daher sehr wohl um das Ibiza-Video. Nach diesem Verfahren werde man wissen, ob es in Österreich möglich sei, dass ein Aufdecker von Korruption mit falschen Anschuldigungen aus dem Verkehr gezogen werde, sagte Scherbaum.

 Der Angeklagte äußerte in seiner Befragung die Vermutung, dass sein vermeintlicher Kokain-Abnehmer für falsche Vorwürfe gegen ihn Geld bzw. geldwerte Sachleistungen in Form von Anwaltshonorar bzw. nach der Verurteilung wegen Drogendelikten eine Fußfessel erhalten habe. Der Zeuge erklärte, dass er Hessenthaler beschuldige, weil er von der Polizei unter Druck gesetzt worden sei bzw. um eine Fußfessel erhalten, "stimmt nicht". Dass er vom "EU-Infothek"-Betreiber Geld für seine belastenden Angaben bekommen habe, sei ebenfalls nicht richtig. Er gab an, dass der Betreiber der Onlineplattform seinen Wahlverteidiger im Prozess wegen Drogendelikten vor einem Jahr bezahlt und ihm gemeinsam mit einem weiteren Zeugen nach zwei Treffen insgesamt 55.000 Euro für Informationen über Hessenthaler gegeben habe.

Der Zeuge berichtete von drei Übergaben durch den Angeklagten. Zu davon abweichenden Angaben der Frau - etwa über die Kokainmenge, den Zeitpunkt der Tathandlungen und Bezahlung - meinte er, sie "dürfte etwas verwechselt haben". Nach den Übergaben habe er gemeinsam mit seiner Begleiterin das Kokain abgewogen. Auch nach dem Strecken soll das Suchtmittel noch von guter Qualität gewesen sein. Getestet habe er den Reinheitsgehalt nicht.

Weiters erklärte der Zeuge: "Ich wollte die ganze Wahrheit bei meiner Hauptverhandlung ans Tageslicht bringen. Ich konnte das nicht mehr aushalten. Ich wollte einfach auspacken." Weil seine in Serbien wohnende Mutter kurz vor seinem Prozess von zwei Männern bedroht worden sei, habe er dann aber anders entschieden. "Die haben gesagt, dass ich gar nichts bei meiner Hauptverhandlung sagen soll, sonst passiert etwas", sagte der Mann: "Ich habe vermutet, dass das von Julian Hessenthaler kommt." Als dieser verhaftet wurde, habe er schließlich ausgesagt.

Zum Ibiza-Video-Komplex meinte der Zeuge, es sei mit ihm wegen eines angeblichen Investors aus dem Umfeld von Strache Kontakt aufgenommen worden. Im Zuge dessen sei der Name "Felix Baumgartner" gefallen. Schließlich sei es zu einem Treffen mit Ex-FPÖ-Obmann und -Vizekanzler Heinz-Christian Strache, dessen Frau Philippa und zwei Anwälten gekommen.

Die Einvernahme der Belastungszeugin wurde vertagt und soll bei einem Verhandlungstermin mithilfe eines Dolmetschers durchgeführt werden. "Ich habe einfach nur Angst, dass mir etwas passiert", sagte die Frau unter Schluchzen.

Neben Suchtgifthandel wird dem 40-Jährigen vorgeworfen, einen gefälschten slowenischen Führerschein und Personalausweis, die auf den Namen einer rumänischen Bekannten lauteten, besessen und übergeben sowie bei einer Polizeikontrolle am 7. Mai 2019 in Wien eine gefälschte slowenische Lenkberechtigung vorgewiesen zu haben. "Ich übernehme die Verantwortung dafür, dass diese Dokumente falsch sind", sagte der Angeklagte. Bei den Urkundendelikten sei jeweils "keine Strafbarkeit gegeben", verwies Rechtsanwalt Auer u.a. auf das Verbot der Doppelbestrafung.
 

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