Prozessurteil

Ehefrau erschossen: Drei Monate bedingt

15.07.2010

Südsteirer (84) tötete schwer kranke Gattin (81) auf deren Wunsch

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Graz. Der 84-jährige Südsteirer hatte im Jänner seine schwer kranke Frau (81) erschossen und versucht, sich selbst das Leben zu nehmen. Doch er überlebte – gestern musste er sich wegen Tötung auf Verlangen am Straflandesgericht Graz verantworten.

„Wir haben gleich nach dem Krieg geheiratet. Dann haben wir goldene Hochzeit gehabt und diamantene Hochzeit. Einer hat auf den anderen aufgepasst“, schilderte der Angeklagte, der mit Gehstock zur Verhandlung erschien. Doch als die Schmerzen seiner Frau – sie litt an Osteoporose – immer unerträglicher wurden, entschieden sich beide, gemeinsam aus dem Leben zu scheiden. „Wir haben besprochen, dass wir unseren Kindern nicht zur Last fallen wollen“, so der 84-Jährige. Da sich der Zustand der Frau verschlimmerte, schritt das Paar am 8. Jänner zur Tat. „Sie hat gesagt, sie kann nicht mehr, sie will nicht mehr, es tut so weh. Ich hab gesagt, mir is’ wurscht, ich bin auch schon 84 Jahre“, erzählte der selbst an Krebs erkrankte Angeklagte. Als sich seine Frau mit einem Messer Schnittwunden zufügte, erschoss er sie. Dann schrieb er Anweisungen für die Kinder auf, richtete alle Dokumente her und schoss sich in den Mund. Doch das Projektil blieb im Kiefer stecken, der Mann überlebte.

„Seine Schuld ist gering, er hat es aus Liebe und Mitleid getan“, so der Verteidiger. Der Schöffensenat verurteilte den 84-Jährigen zu drei Monaten bedingter Haft. Der Angeklagte nahm an, die Staatsanwältin beruft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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