Der Prozess gegen eine 33-Jährige wegen einer Messerattacke auf ihren Mann ging am Montag im Landesgericht Ried im Innkreis ins Finale. Der Frau wird Mordversuch zur Last gelegt, den sie konsequent abstreitet.
OÖ. Die gebürtige Tschechin stellte immer wieder in den Raum, dass nicht sie es gwesen sei, sondern dass ihre damals 13-jährige Tochter die Tat begangen hätte. Der Prozess befand sich zuletzt bereits im dritten Rechtsgang.
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Bei der ersten Verhandlung hatten die Geschworenen den Wahrspruch, der nur auf schwere Körperverletzung gelautet hatte, ausgesetzt, bei der zweiten hob der OGH das Urteil auf, weil ein Zeuge, der sich beim ersten Mal entschlagen hatte, nicht gehört worden war. Der Prozess musste zurück an den Start. Der beanstandete Zeuge wurde diesmal zwar geladen, er entschlug sich aber neuerlich der Aussage.
Die Anklage legt der Frau zur Last, im Sommer 2022 ihrem Ehemann, mit dem sie vier gemeinsame Kinder hat, beruhigende Medikamente ins Essen gemischt und ihm im Schlaf mit einem Stanleymesser oder einer Rasierklinge eine 22 Zentimeter lange Schnittwunde am Hals zugefügt zu haben, "zweifellos, um ihn verbluten zu lassen", ist die Staatsanwältin überzeugt. Die Tatwaffe steht bis heute nicht eindeutig fest. Das Opfer überlebte dank einer Notoperation.
In ihrer ersten Einvernahme in der Tatnacht hatte die Frau behauptet, ihr Mann habe sie attackiert und sie habe sich in Notwehr ein Teppichmesser gegriffen. Später stritt sie das ab und beschuldigte ihre Tochter. Diesmal blieb sie dazu vage: Sie vermute, dass es die Tochter gewesen sein könnte, habe dies aber nicht gesehen.
Erinnerungslücken, auf die sie gelegentlich verwies, sind laut der psychiatrischen Gutachterin Adelheid Kastner medizinisch nicht nachvollziehbar. Kastner attestierte der Angeklagten einen "kreativen Umgang mit der Wahrheit" und "Selbstbezogenheit". Sie eskaliere in Konfliktsituationen, "es zählt vor allem eines: Wie es ihr geht", so die Gutachterin. Eine Gefährdung der Allgemeinheit gehe von der Angeklagten aber nicht aus.
Am Montagnachmittag standen die Schlussplädoyers am Programm. Die Geschworenen entschieden - wie bereits im zweiten Rechtsgang - einstimmig auf Mordversuch. Die Strafe fiel diesmal sogar noch etwas schärfer aus: 15 Jahre Haft. Als mildernd wurden die Unbescholtenheit, dass es beim Versuch blieb und die lange Verfahrensdauer gewertet. Als erschwerend sah das Gericht u.a. die Heimtücke der Attacke und, dass die Frau ihre Tochter der Tat bezichtigt und sie "einem Spießrutenlauf ausgesetzt" habe.