2.400 Euro Geldstrafe sowie acht Monate bedingte Haft - nicht rechtskräftig.
Der Prozess rund um die Misshandlungsvorwürfe im weststeirischen Pflegeheim Schwanberg ist am Mittwoch am Grazer Straflandesgericht mit einer Verurteilung eines ehemaligen Mitarbeiters zu Ende gegangen: Der Angeklagte bekam wegen Beschimpfungen und Misshandlungen eine Geldstrafe von 2.400 Euro sowie acht Monate bedingte Haft. Die Verteidigung kündigte volle Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Durch eine Anzeige im Herbst 2010 kam es zu einer Überprüfung des weststeirischen Landespflegeheims. Damals wurden Vorwürfe laut, dass Patienten misshandelt würden. Daraufhin wurde der Pflegedirektor suspendiert und gegen mehrere Angestellte ermittelt. Im Frühjahr 2011 wurde das Verfahren gegen zwei Verdächtige eingestellt, im Oktober auch das gegen den Direktor. Übrig blieb nun der Prozess gegen den Leiter einer Pflegestation, der laut Staatsanwaltschaft von 2000 bis 2006 Patienten misshandelt haben soll.
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, Patienten mit dem Kopf unter Wasser getaucht und ihnen Schläge oder Tritte versetzt zu haben. Bei der ersten Verhandlung am 1. August 2012 betonte der Angeklagte, dass er sich in keiner Weise schuldig fühle. Nach mehreren Vertagungen sagten am Mittwoch noch einige Zeuginnen aus: Eine schilderte, wie der Pfleger einer Patientin in das Hinterteil getreten hatte, worauf die betagte Frau zu Boden fiel. "Er hat auch alle als Trottel, Depp und so weiter beschimpft, er hatte überhaupt keinen Respekt vor ihnen", erzählte die Pflegehelferin.
Eine Diplomkrankenschwester erzählte, dass sie einen Vorfall bezüglich einer Patientin gemeldet habe und daraufhin entlassen wurde. Kurz darauf hin stellte man die Frau allerdings wieder ein. Schriftlich dokumentiert hatte die Krankenschwester die Übergriffe des Angeklagten in Bezug auf eine Patientin nicht. "Es war nicht erwünscht, dass man etwas aufschreibt", schilderte sie. Teilweise äußerten sich die Zeuginnen eher zurückhaltend, was ganz besonders bei jenen deutlich wurde, die nach wie vor in Schwanberg tätig sind.
"Er hat einen Patienten in der Wanne mit dem Kopf untergetaucht, weil er sich nicht die Fingernägel schneiden lassen wollte", berichtete eine weitere Zeugin. Sie sei daraufhin mit ihren Kolleginnen zum Pflegedirektor gegangen, doch geschehen sei nichts. "Es ist niemals ein aktueller Vorfall an mich herangetragen worden", gab der Pflegedirektor, der am Mittwoch als Zeuge geladen war, an. "Hat es je Beschwerden über den Angeklagten gegeben?", interessierte Richterin Elisabeth Juschitz. "Nur Beschwerden über den Dienstplan, nie über die Behandlung von Patienten", so der Zeuge.
Die Richterin sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen und sprach ihn wegen teils versuchter Körperverletzung sowie Quälens und Vernachlässigens einer wehrlosen Person schuldig. Er muss 240 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen, die Haftstrafe wurde bedingt ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.