Trotz 50%-Scheidungsrate
Eheverträge immer noch wenig gefragt
19.02.2011
Nur vier Prozent aller Paare regeln die Aufteilung für den Scheidungsfall.
Seit Anfang 2010 kann per Notariatsakt eine in die Ehe eingebrachte Wohnung von der Aufteilung des Vermögens im Scheidungsfall rechtswirksam ausgenommen werden. Trotzdem werden nach wie vor wenige Eheverträge geschlossen. Nur vier Prozent der Befragten haben laut einer Umfrage diese Möglichkeit genützt. Dies war sogar für die Notariatskammer, die die Umfrage in Auftrag gab, überraschend. Offenbar wüssten viele Menschen nicht, dass heute "gewisse Dinge, die man regelt, vor Gericht auch halten", sagte Notar Markus Kaspar.
3,6 schließen Ehevertrag - 50% werden geschieden
3,6 Prozent der 358 von Marketagent befragten Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten gaben an, einen Ehevertrag abgeschlossen zu haben. Das sind hochgerechnet auf die rund 35.000 Hochzeiten pro Jahr 1.260 - bei einer Scheidungsrate von fast 50 Prozent. Die Befragten erwiesen sich als schlecht informiert: 21,1 Prozent gestanden ein, "überhaupt nicht", 37,8 Prozent "eher nicht gut" und 30,7 Prozent "mittelmäßig" über Eheverträge bescheid zu wissen. Nur zehn Prozent gaben an, informiert zu sein. Der Hauptgrund, warum kein Vertrag geschlossen wurde, war denn auch "Ich habe gar nicht daran gedacht" (52,5 Prozent) - und ein Drittel verzichtete darauf, weil es sicher war, dass die Ehe halten wird.
Aber 61,8 Prozent erkannten den großen Vorteil, dass durch den Vertrag im Scheidungsfall der Streit um Vermögenswerte vermieden wird. Und 53,6 Prozent gingen davon aus, dass er persönlichen Besitz sichert.
Wohnung: Gericht kann nicht eingreifen
Rechtswirksam ist dies seit 1. Jänner 2010 möglich. Seither kann vertraglich für in die Ehe eingebrachte Eigentums-, Genossenschafts-, aber auch Mietwohnungen und Häuser vereinbart werden, wer sie im Scheidungsfall behält. Das Gericht kann in das Eigentum nicht eingreifen, es kann nur in bestimmten Fällen dem Partner ein Nutzungsrecht einräumen. Wie das aussehen könnte, ist laut Kaspar noch nicht klar, es gibt noch keine Judikatur.
Auch für sonstige Werte - Antiquitäten, Ersparnisse, Autos etc. - kann eine Regelung getroffen werden. Das Gericht richtet sich in der Regel danach. Abgegangen wird davon meist nur bei während der Ehe gemeinsam erwirtschaftetem Vermögen, wenn ein Partner unangemessen benachteiligt wurde.
Verträge auch zwischen Lebenspartnern empfohlen
Kaspar empfiehlt solche Verträge nicht nur bei Heirat. Auch Lebenspartner können sie abschließen. Sie haben dann im Streitfall eine Urkunde, die die Aussichten einer Klage verbessert.
Ein Notariatsakt ist nötig für eine rechtswirksame Aufteilung von Ehewohnung und Ersparnissen. Für das Gebrauchsvermögen - Einrichtung etc. - reicht eine schriftliche Vereinbarung. Ein Vorteil eines Notariatsaktes ist, dass er beim Notar elektronisch archiviert wird.
Kostenfrage
Er verursacht allerdings Kosten. Wie hoch die sind, konnte Kaspar "so einfach nicht sagen" - nur: In der Regel weniger als ein Notariatsakt beim Kauf einer Wohnung, "aber jedenfalls weniger als ein Rechtsstreit". Die Kosten hängen einerseits von den Vermögenswerten und andererseits von der Komplexität der Regelung ab. In der kostenlosen Erstauskunft können sie beim Notar erfragt werden.