Prozess in Graz
Eigene Schwester malträtiert - Rote Karte für Türken (22)
16.02.2024Weil er wissen und bestimmen wollte, mit wem seine kleine Schwester per Handy kommuniziert, wurde ein 22-Jähriger zum Brutalo-Pacha. Das Opfer musste im Spital behandelt werden. Der Schläger kam mit einer bedingten Strafe vor Gericht davon.
Stmk. Zunächst einmal kam es erst im zweiten Anlauf zur Verhandlung gegen den jungen Türken. Beim ersten Termin war der 22-Jährige während der Feststellung seiner Personalien einfach aus dem Gerichtssaal gelaufen.
"So was mag ich gar nicht", meinte Richterin Julia Noack zum Angeklagten zum Prozessbeginn am Freitag. Diesmal blieb er auf der Anklagebank sitzen. Vorgeworfen wurde ihm Nötigung und Körperverletzung, weil er seine Schwester geschlagen und getreten hatte, nachdem sie ihm ihr Handy nicht gegeben hatte.
"Ich wollte nur etwas lesen", erklärte er etwas vage. "Reden wir Klartext, Sie wollten kontrollieren, ob sie mit einem Mann schreibt", hielt ihm die Richterin vor. Der Türke stimmte zögernd zu. "Sind Sie ihr Aufpasser?", hakte die Vorsitzende nach. "Nein, ich wollte nur schauen, ob alles in Ordnung ist."
"So funktioniert das in Österreich nicht"
Von Faustschlägen und Tritten wollte der Beschuldigte nichts wissen: "Ich habe sie nur fest gehalten", erklärte er. Das Mädchen erlitt aber Verletzungen am Nasenbein und am Handgelenk. "Ist halt passiert", war sein Kommentar. "So geht das nicht, so funktioniert das in Österreich nicht. Sie haben nicht das Recht, das Handy Ihrer Schwester zu kontrollieren, nur weil sie eine Frau ist", wetterte die Richterin und betonte: "Ihre Schwester kann schreiben, mit wem sie will. Einen jüngeren Bruder hätten Sie auch nicht kontrolliert."
Der 22-Jährige gab dann glaubhaft vor, doch alles einzusehen: "Es tut mir sehr leid, auch, dass ich Ihre Zeit verschwendet habe", entschuldigte er sich auch noch für sein Verschwinden bei der ersten Verhandlung. Die Richterin ließ Milde walten und verhängte trotz Vorstrafen (!) eine bedingte Strafe von vier Monaten. "Für so ein Verhalten gibt es die Rote Karte", redete sie dem Angeklagten noch einmal ins Gewissen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.