Prozess

Einweisung: Nach Messer-Attacke im Asylheim

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Angeklagter der schweren Körperverletzung schuldig gesprochen - Sechs Jahre Haft.

Der 29-jährige Mann, der in einer Asylunterkunft im Südburgenland einen 26-Jährigen niedergestochen haben soll, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das entschied ein Geschworenensenat am Dienstag in Eisenstadt. Der Angeklagte wurde weiters wegen absichtlicher, schwerer Körperverletzung sowie Nötigung und Körperverletzung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Als Milderungsgrund wurde die dem 29-Jährigen vom Gutachter attestierte Persönlichkeitsstörung berücksichtigt. Erschwerend kam hinzu, dass es sich um ein Verbrechen sowie mehreren Vergehen handle. Die Einweisung erfolge aufgrund des Gutachtens, begründete Richterin Karin Lückl das Urteil. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
 

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