Esti-Gutachten fertig

Eis-Lady: "Ich könnte wieder töten"

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Gerichtspsychiaterin attestiert Estibaliz C. eine „massive Persönlichkeitsstörung“.

30 Stunden lang hat Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner die mutmaßliche Doppelmörderin Estibaliz C. (32) getroffen. Im Linzer Gefängnis sprachen die beiden über die ‚Esti‘ vorgeworfenen Morde an Holger H. und Manfred H., die möglichen Motive und ihre geheimen Gedanken. Kastner hat die Erkenntnisse in einem 140 Seiten starken Gutachten zusammengefasst und es letzte Woche an die Staatsanwaltschaft Wien geschickt.

‚Esti‘ ist zurechnungsfähig
Demnach sei die 32-Jährige „zurechnungsfähig, weist aber eine besondere Gefährlichkeit auf und leidet unter einer Persönlichkeitsstörung“, zitiert News aus dem Gutachten. Es muss deshalb befürchtet werden, dass sie „abermals Taten mit schweren Folgen begehen könnte“, weshalb Kastner eine Mordanklage und Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher empfiehlt. Estibaliz C. gestand, bereits in ihrer Jugend Mordfantasien gehabt zu haben – gegen ihren Vater und ihren ersten Freund.

„Ich fürchte, ich könnte wieder töten“, sagte sie zur Gerichtspsychiaterin. Im Alter von 25 soll sie an der Vorbereitung eines Brandanschlags beteiligt gewesen sein. Kastner spricht ihr jegliche Erziehungsfähigkeit ab, obwohl ‚Esti‘ über ihren im Jänner 2012 geborenen Sohn sagt: „Es gibt niemanden auf diesem Planeten, der mir wichtiger ist, als mein kleiner Bub. Niemals würde ich ihm Böses antun.“

Prozess im Herbst?
Für die Staatsanwaltschaft Wien ist das Gutachten das letzte Puzzlestück der Ermittlungen. Sprecher Thomas Vecsey sagt zu ÖSTERREICH: „Die Staatsanwaltschaft prüft das Gutachten, wir stehen kurz vor der Enderledigung.“ Zwar gibt es noch keine Mordanklage gegen ‚Esti‘, ihr Anwalt Werner ­Tomanek rechnet aber „mit einem Prozessbeginn im Herbst“. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Kastner: "Sie ist besonders gefährlich"

  • Das Gutachten: Top-Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner sprach 30 Stunden mit Estibaliz C., das Gutachten hat 140 Seiten.
  • Zurechnungsfähig: „Estibaliz C. ist grundsätzlich zurechnungsfähig, sie weist aber eine besondere Gefährlichkeit auf.“
  • Persönlichkeitsstörung: „Estibaliz leidet an einer Persönlichkeitsstörung, die in ihrem Ausmaß einer geistig-seelischen Abnormität höheren Grades entspricht. Der Kern liegt in der fehlenden Ausbildung eines stabilen, haltbaren und sicheren Weltbilds und auch in der völligen Empathielosigkeit der Frau“, schreibt die Gutachterin.
  • Keine Erziehungsfähigkeit. „Aufgrund ihres fehlenden Einfühlungsvermögens ist sie nicht in der Lage, ein Kind emotional im rechten Ausmaß zu versorgen.“
  • Anstalt für abnorme Rechtsbrecher: „Ihre seelischen Beeinträchtigungen sind so massiv, dass sie nicht bloß zu einer Haftstrafe verurteilt, sondern in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden sollte.“


(prj)

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