Kind nach Geburt weggenommen

Eis-Lady kämpft um ihr Baby

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Estibaliz C. (32) will ihr Kind zurück: Bald heiratet sie in der Zelle.

Für jede Mutter muss es ein unvorstellbarer Schock sein: Kurz nachdem Estibaliz C. am Dienstag im Wiener Franz-Josef-Spital ihr erstes Kind zur Welt gebracht hatte, war es auch schon wieder weg. Roland, 3,2 Kilo schwer und 50 Zentimeter groß, wurde ins Preyersche Kinderspital gebracht und niemand kann sagen, wann er seine Mama das nächste Mal wiedersehen wird.

Roland soll nicht im Gefängnis aufwachsen
Hintergrund der ungewöhnlichen Entscheidung: Estibaliz C. sitzt seit Juni letzten Jahres in der Wiener Josefstadt in Untersuchungshaft. Zwei ihrer Expartner soll die ehemalige Eissalon-Besitzerin getötet haben (es gilt die Unschuldsvermutung). Das Jugendamt ist überzeugt: Für ihre Taten wird Estibaliz C. jahrelang hinter Gittern verschwinden. Für den kleinen Roland sei das unzumutbar. Denn laut Gesetz hätte der Bub zwar drei Jahre bei seiner Mama im Gefängnis bleiben dürfen. Auch Esti wollte das so. Doch das Wiener Jugendamt entschied anders.

„Wir sind ja keine Unmenschen und wir wollten das Kind nicht der Mutter nehmen. Aber ein liebevoller Vater kann sicher so wichtig sein wie eine liebevolle Mutter“, erklärt Herta Staffa, Sprecherin der Behörde.

Mutter übersiedelt von Spanien nach Österreich
Denn so schnell wie möglich soll das Baby nun aus dem Spital entlassen und in die Obsorge seines leiblichen Vaters übergeben werden. Roland R. (47) hat schon zugestimmt, für den Buben mithilfe seiner eigenen Familie sorgen zu wollen. Auch Estibaliz’ Mutter soll von Spanien nach Österreich übersiedeln, um für ihren Enkel da zu sein. Esti allerdings wehrt sich mit allen Mitteln gegen die Trennung von ihrem Baby.

„Es gab im Vorfeld gemeinsame Treffen mit den Eltern, bei denen darüber gesprochen wurde, was das Beste für das Kind wäre. Die jetzige Entscheidung ist allerdings nicht einvernehmlich mit der Mutter getroffen worden. Natürlich wollte sie ihr Kind bei sich behalten und ist nun nicht glücklich über die Trennung“, erklärt Herta Staffa vom Jugendamt.

Gefängnisleitung ist mit Hochzeit einverstanden
Kaum verwunderlich also die Reaktion von Estibaliz’ Anwalt Rudolf Mayer: Er legte gestern Beschwerde beim Pflegschaftsgericht gegen die Behörden ein. Einzige Begründung für ein solches Vorgehen sei Gefahr in Verzug, aber davon könne keine Rede sein, ist Mayer überzeugt. „Ein kleines Kind braucht die Mutter wie ein Stück Brot“, so Estis Anwalt.

Eine endgültige Entscheidung, wo der kleine Roland nun künftig leben wird, wird sich nun höchstwahrscheinlich noch Monate hinziehen. Was allerdings schon klar ist: Esti wird ihren Lebensgefährten bald im Gefängnis heiraten. „Einer standesamtlichen Trauung steht nichts mehr im Weg“, erklärt Peter Prechtl, Leiter der Vollzugsdirektion.

Wann die Hochzeit allerdings stattfindet, ist derzeit noch nicht bekannt, ebenso wenig, wann genau der Prozess gegen Estibaliz beginnt. Insider rechnen frühestens mit einem Start im März, denn noch fehlen zwei wichtige Gutachten.

Psychoanalytikerin: „Narben beim Kind bleiben ein Leben“

ÖSTERREICH: Welche Folgen hat die Trennung des Neugeborenen von der Mutter?
Rotraud Perner:
Die Mutter ist für das Kind unheimlich wichtig. Während der Zeit im Mutterleib bekommt das Kind Herzschlag oder Magengeräusche der Mutter mit. Es hat fatale Folgen, wenn das Neugeborene plötzlich herausgerissen wird. Die Narben können ein Leben lang bleiben.

ÖSTERREICH: Wie beurteilen Sie diese Entscheidung des Jugendamts?
Perner:
Ich billige diese Entscheidung nicht. Es scheint eine schnelle Aktenentscheidung ohne fachliche Fundierung gewesen zu sein. Entweder hat der Vater Druck ausgeübt oder das Jugendamt geht davon aus, dass Estibaliz auch in Zukunft in einem geistigen Ausnahmezustand sein könnte.

ÖSTERREICH: Der Vater soll jetzt die Obsorge erhalten. Ist das der richtige Weg?
Perner:
Juristisch ist es verständlich, psychologisch nicht. Ich bezweifle, dass er der Dynamik der Sondersituation gewachsen ist. Oft sind es die Mütter der Väter, die nach dem Kind verlangen.

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