Psychatrischer Gutachter befand Francis N. für brandgefährlich und schizophren.
Völlig teilnahmslos saß Francis N. (22) am Montag im Landesgericht für Strafsachen und starrte auf den Boden, als Zeugen und Gutachter ihre Sichtweisen darlegten. Dass er am 4. Mai 2016 am Brunnenmarkt mit einer 11,5 Kilo schweren Eisenstange und acht wuchtigen Schlägen das Leben von Maria E. (54) auslöschte, schien er nur vage in Erinnerung zu haben.
Einstimmig. „Da war eine Frau mit etwas Metallischem“ und „Ich kann nicht sagen, wieso ich das gemacht habe“, stammelte er auf die Fragen von Richter Ulrich Nachtlberger. Die Entscheidung der acht Geschworenen fiel einstimmig aus. Der gebürtige Kenianer wird somit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert werden (Urteil noch nicht rechtskräftig). Damit ist auch die Frage nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten geklärt. Für den psychiatrischen Gutachter Karl Dantendorfer bestand kein Zweifel an der paranoiden Schizophrenie von Francis N.: „Diese Erkrankung ist nicht spielbar“, gab er vor Gericht zu Protokoll.
Gutachter: »Er würde das zweifellos wieder machen«
In seinem Gutachten hielt er auch das hohe Gefahrenpotenzial fest, das von dem Patienten ausgeht: „Er würde zweifellos so schwere Straftaten wieder begehen.“ Selbst die Einnahme der besten und teuersten Medikamente hätte gerade einmal dazu geführt, dass der offenbar psychisch kranke Mann ein paar Sätze mit ihm redet.
Die Arbeitskollegin des Opfers, die die schreckliche Tat mit ansah, ist noch immer so schwer traumatisiert, dass sie nicht zum Prozess kommen konnte. Franz E. (65), der Witwer des Opfers, kündigte bereits im Vorfeld an, sich die Details lieber ersparen zu wollen und erschien erst zur Urteilsverkündung.
Schmerzensgeld. Mit seinem Anwalt Alfred Boran und den Kindern Marias klagt der 65-Jährige die Republik Österreich auf Schmerzensgeld. Schon im Jahr 2015 attackierte Francis N. zwei Frauen mit einer Eisenstange, die Behörden blieben untätig, kommunizierten nicht miteinander. Der Mord wäre zu verhindern gewesen, sind sich die Hinterbliebenen sicher. Es gilt die Unschuldsvermutung. Larissa Eckhardt
© APA/HERBERT P. OCZERET
Der Tatort
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Der Tatort
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Kampfspuren am Tatort
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Tatortermittler bei der Spurensicherung
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Abgedeckte Palette mit Spuren
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Feuerwehr bei der Reinigung des Tatorts
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Feuerwehr bei der Reinigung des Tatorts
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Kriminalbeamte bei der Spurensicherung
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Kriminalbeamte bei der Spurensicherung
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Kriminalbeamte bei der Spurensicherung