Schon 18 Mal straffällig

Eisenstangen-Killer: Wirbel um Nicht-Abschiebung

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Mörder Francis N. kann nicht abgeschoben werden - kein Abkommen mit Kenia.

Der mutmaßliche Täter wurde bereits 18 Mal angezeigt: Suchtgiftdelikte, schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung – jetzt Mord. 2008 kam er nach Österreich. Damals war er 16. Er reiste mit einem normalen Touristenvisum ein.

Kriminell
2010 wurde er erstmals straffällig: Handel mit Cannabis. Bei der Verhaftung leistete er Widerstand. Dafür wurde er aber nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
2011 saß er wieder vor Gericht: Abermals ging es um Rauschgift, Körperverletzung. Er wurde rechtskräftig verurteilt, musste aber nur zwei Monate in Haft. 2014 sollte er schließlich abgeschoben werden. Das ging aber nicht. Laut Innenministerium fehlte ein sogenanntes Heimreisezer­tifikat, das von der ­kenianischen Botschaft praktisch nie ausgestellt wird: „Außerdem gibt es mit Kenia kein Rückübernahmeabkommen“, so Ministeriumssprecher Grundböck.

U-Boot
Francis N. tauchte danach unter, lebte als U-Boot. Meist schlief er in einem Haus­eingang. Jeder kannte ihn, fürchtete ihn, wusste, dass er psychisch gestört ist: „Er starrte ins Leere, machte Schattenboxen, hatte nur eine Hose, stank immer nach Urin.“

Gewalt
Bereits 2015 ging er mit einer Eisenstange auf einen Passanten los und verletzte sein Opfer. Die Polizei zeigte ihn an, nahm den Täter aber nicht fest. Die Anzeige ging erst am 23. Juni bei Gericht ein.

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