Der frühere BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner kämpft weiter mit einem ärztlichen Attest gegen seine Auslieferung nach Österreich.
Am Dienstag, 28.11., wird sein Fall vor dem höchsten französischen Gericht in Paris verhandelt. Die Richter wollen ihre Entscheidung noch am Dienstag bekannt geben. Elsner wird in Österreich wegen des Verdachts der Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung gesucht und wurde am 14. September in Frankreich auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen. Auslöser für den Haftbefehl war, dass Elsner unter Hinweis auf Herzbeschwerden einer Vorladung nach Wien nicht nachgekommen war.
In der ersten Instanz hat das Gericht von Aix-en-Provence zunächst festgestellt, dass Elsner grundsätzlich auf Basis des Europäischen Haftbefehls nach Österreich auszuliefern sei. Auf Grundlage eines amtlichen Gutachtens wurde Elsner dann im zweiten Schritt Transportfähigkeit bescheinigt.
Neues ärztliches Attest
Gegen diese zweite Entscheidung hat Elsner unter Vorlage von Gutachten seiner behandelnden Ärzte in Mougin Berufung eingelegt. Bei der Berufungsverhandlung am Dienstag wird den Richtern laut ORF-Mittagsjournal ein neues ärztliches Attest vorliegen, wonach Elsner die Aufregung rund um den Transport nach Österreich nicht verkraften würde.
Testfall für französische Justiz
Das ganze Verfahren ist ein Testfall für die französische Justiz. Es fing damit an, dass der Haftbefehl praktisch über Nacht ausgestellt und umgesetzt wurde. Aber jetzt ist vor allem neu, dass jemand der an sich unter einem Europäischen Haftbefehl auszuliefern ist, seinen angeschlagenen Gesundheitszustand als Hindernis für die Umsetzung dieses Beschlusses geltend macht.
Wie das französische Höchstgericht in dieser Frage entscheiden wird ist daher völlig offen. Sollte das französische Höchstgericht das erstinstanzliche Urteil bestätigen, behalten sich Elsners Anwälte den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor.
Anklageschrift beeinsprucht
Abgesehen von dem Verfahren in Frankreich kämpft Elsner auch in Österreich gegen seine Anklage. Die Anklageschrift sei beeinsprucht worden, das entsprechende Verfahren laufe beim Oberlandesgericht Wien, sagte Elsners österreichischer Anwalt Wolfgang Schubert am Donnerstag. Außerdem sei wegen der Haftbefehle eine Grundrechtsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) anhängig.