Bis zu 6 Monate Haft
Eltern von HIV-Baby zweimal vor Gericht
26.04.2010
Das Ehepaar muss sich wegen 'Verbotener Veröffentlichung' verantworten.
Ein steirisches Elternpaar, das im Herbst vorigen Jahres für Aufsehen gesorgt hatte, weil es sein HIV-infiziertes Kind nicht behandeln lassen wollte, muss sich morgen, Dienstag, vor Gericht verantworten. Dabei geht es zunächst nur indirekt um die Sache mit der Krankheit. Die Eltern hatten auf ihrer Homepage auch Informationen über ihre drei anderen Kinder veröffentlicht. Der Fall mit der Tochter wurde von der Staatsanwaltschaft nun ebenfalls zur Anklage gebracht.
Krankheit sei "Lüge"
Das jüngste Kind des
Ehepaares wurde Ende Dezember ins Krankenhaus gebracht, weil es an einer
Lungenentzündung litt, die nach Meinung der Ärzte auf die HIV-Infektion des
kleinen Mädchens zurückzuführen war. Die Eltern des einjährigen Mädchens
waren allerdings der Ansicht, die Krankheit sei eine "Lüge". Sie verwiesen
auf den "Wunderheiler" Ryke Geerd Hamer, der bereits 1995 in Zusammenhang
mit der sechsjährigen krebskranken Olivia für Schlagzeilen gesorgt hatte.
Die Obsorge über die medizinische Betreuung des Kindes, dessen Eltern der Therapie nicht zustimmten, liegt bereits seit dem Sommer des Vorjahres bei der Bezirkshauptmannschaft, ebenso das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Das Mädchen wurde daher nach einem Spitalsaufenthalt Ende Jänner bei einer Pflegefamilie untergebracht. Die Informationen auf der Homepage über die Kinder führten nun zu einer Anklage. Auf das Vergehen der verbotenen Veröffentlichung stehen bis zu sechs Monate Haft.
Frau als Haupttäterin
Gegen das Ehepaar wurde nun auch ein
Strafantrag bezüglich der jüngsten Tochter eingebracht, so der Sprecher der
Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher, auf Anfrage. Die Anklage lautet auf
Körperverletzung mit Dauerfolge, vorsätzliche Gefährdung anderer Menschen
mit übertragbaren Krankheiten sowie Verleumdung. Dabei gilt die Frau als
Haupttäterin. Ihr wird vorgeworfen, eine Hausgeburt durchgeführt zu haben,
obwohl sie selbst HIV-infiziert ist, außerdem gestillt und dem Kind die
entsprechenden Medikamente nicht verabreicht zu haben. Ihr Mann wurde als
Beitragstäter eingestuft. Ein Termin für diese Verhandlung stand noch nicht
fest.