Wien

Endlich: Haftstrafe
 für Stiefvater

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Diesmal kam er mit knapp vier Jahren davon. Doch für den Missbrauch seiner 12-jährigen Stieftochter droht weit mehr.

Er ist ein (mutmaßlicher) Triebtäter, wie er im Buch steht: Bereits mit 19 Jahren soll Andreas K. (Namen geändert) eine 10-jährige Verwandte missbraucht. Der gebürtige Wiener bekam dafür eine Bewährungsstrafe und Psychotherapie – die aber überhaupt nichts fruchtete.

Kopfschütteln
Mit einer Frau, die er 1998 kennenlernte, zog der Dauer-Arbeitslose ins Burgenland. Die zwei Stieftöchter wurden dem Paar wegen Verwahrlosung von Amts wegen abgenommen. Doch an den Wochenenden durfte sie die Kinder sehen, wobei der zu diesem Zeitpunkt 25-Jährige sich zwei Jahre lang an der 10-Jährige Stieftochter vergriff. Dafür bekam er jetzt – nach zahllosen Einsprüchen von ihm – am Oberlandesgericht drei Jahre und 8 Monate Haft. Rechtskräftig. Seine Antwort beim Urteilsspruch: ungläubiges Kopfschütteln.

Psycho-Anstalt
Wie die Reaktion von Andreas K. beim nächsten Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner 12-Jährigen Stieftochter im Bezirk Güssing, die er obendrein schwängerte, sein wird, kann man nur erahnen: Diesmal drohen bis zu zehn Jahre Haft und lebenslange Verwahrung im Massnahmenvollzug für schwere Rückfalltäter. Hier gilt noch die Unschuldsvermutung.

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