Mit diesem außergewöhnlichen Fall werden sich noch ganze Generationen von Jus-Studenten beschäftigen. Ein Großvater wurde jetzt als Bestimmungstäter angeklagt, weil er seinen Enkel dazu angestiftet haben soll, die Oma zu töten. Beiden drohen 20 Jahre Haft, wobei die Schuld des Großvaters schwerer wiegen könnte, als die des mutmaßlichen Mörders. Die Vorgeschichte:
Taufkirchen an der Pram, es ist der 26. Oktober 2012: Laut Anklage drang der Gymnasiast Lukas S. (18) ins Haus seiner Großmutter Renate D. (68) ein, tötete diese im Blutrausch mit mehreren Axthieben und Messerstichen. Großvater Leopold D. (72), der ehemalige Schuldirektor des Ortes, ist zu diesem Zeitpunkt bei einem Maturatreffen, hat so zunächst ein wasserdichtes Alibi.
Einen Monat nach dem grausamen Mord wird der Enkel überführt, er gesteht. Und belastet seinen Opa schwer: „Er hat mit gesagt, die Oma muss weg“, sagt Lukas S. Jetzt wird auch der Mann des Opfers in U-Haft genommen. Leopold D. bestreitet, seinen Enkel zu der schrecklichen Tat angestiftet zu haben.
Die renommierte Gutachterin Adelheid Kastner hält beide für schuldfähig, attestiert ihnen eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Das Entscheidende aber: Sie traut dem Enkel nicht zu, aus eigenem Antrieb gemordet zu haben. Indirekt belastet sie damit den mutmaßlichen Anstifter schwer. Der Prozess soll im Frühherbst beginnen. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.