Justiz-Skandal

Er saß
 221 Tage 
unschuldig 
in Haft

22.10.2012

Anklage ohne einen einzigen Beweis - Mordprozess endet mit Freispruch.

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© TZ "Oesterreich"
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Die Übeltäter saßen diesmal auf der anderen Seite. Die Justiz war es, die es mit der Unschuldsvermutung nicht so genau nahm und einem 66-jährigen Pensionisten 221 Tage seines Lebens nahm. Sie steckte Harald K. unschuldig in Haft, klagte ihn sogar wegen Mordes an. Erst das Wiener Straflandesgericht korrigierte am Montag die Fehler der Kollegen. Einstimmig und rechtskräftig wurde Harald K. freigesprochen.

Die vorgeworfene Tat liegt bereits 25 Jahre zurück. Am 16. März 1987 war es vor dem Wiener Lokal Café Orient zu einer Schießerei gekommen.

Weil er seinen Hund quälte, musste Erich L. sterben
Der damals 31-jährige Erich L. soll im Beisl seinen Hund gequält haben und deshalb von einem anderen Gast getötet worden sein. Die Ermittlungen brachten vor einem Vierteljahrhundert keine Ergebnisse, doch das sollte sich vergangenen März endlich ändern.

Ein anonymer Anrufer meldete sich bei der Polizei und beschuldigte Harald K. des Mordes. Die Ermittler befragten daraufhin alle Zeugen erneut und wurden fündig: Denn die mittlerweile geschiedene Ehefrau des Verdächtigen belastete ihren Ex-Mann: „Du, wenn du weiter so saufst, geht’s dir so wie dem, weil den hab i derschossen“, soll der Grazer ihr gesagt haben.

Verteidiger will jetzt Haftentschädigung

Aufgrund dieses vermeintlichen Geständnisses erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den schwerhörigen Pensionisten. „Die Mordanklage beruhte von vornherein auf einer sehr dünnen Suppe. Sie hatten ja nur die Aussage der Ex-Ehefrau, und die hatte mein Mandant nicht mal bestritten. Aber deswegen ist er ja noch lange kein Mörder“, sagt Rechtsanwalt Herbert Eichenseder. Der Verteidiger will jetzt das Pensionsgeld für Harald K. einfordern. Und natürlich eine angemessene Haftentschädigung für insgesamt 221 Tage unschuldig hinter Gittern.

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