Justiz
Ermittlungen gegen Psychiater Haller
06.08.2010
Die Innsbrucker Anklagebehörde prüft den Vorwurf des Betrugs, der Verleumdung und der Falschaussage. Der renommierte Gerichtspsychiater wurde noch nicht einvernommen.
Bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck sind unter der Aktenzahl 26 St 2/10g Ermittlungen gegen den renommierten Vorarlberger Gerichtspsychiater Reinhard Haller anhängig. Es geht um den Vorwurf des Betrugs, der Verleumdung und der Falschaussage. Für Haller, der zu den Anschuldigungen bisher nicht vernommen wurde, gilt die Unschuldsvermutung.
"Es ist einerseits der Vorwurf erhoben worden, dass Doktor Haller seine Gutachten nicht richtig macht. Daneben wird behauptet, dass er Tests verrechnet hat, die er gar nicht durchgeführt hat. Das wird nun von uns überprüft", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Wie weiters mitgeteilt wurde, sei Haller vom Gerichtsgutachten-Geschädigten-Verband (GGGV) zur Anzeige gebracht worden. Haller habe seinerseits den Anwalt des GGGV angezeigt, "weil er behauptet, dieser habe in einem Zivilverfahren unrichtige Behauptungen aufgestellt". Haller gilt als anerkannter und von der Justiz vielbeschäftigte Psychiater.
Vorwürfe
Der Betrugsvorwurf bezieht sich konkret auf zwei
Fälle, in dem der Gerichtspsychiater im Rahmen seiner gutachterlichen
Tätigkeit der Justiz den sogenannten Minnesota Multiphasic Personality
Inventory (MMPI)-Persönlichkeitstest verrechnet haben soll, der ein gängiges
Hilfsmittel bei der Untersuchung der Persönlichkeitsstruktur von psychisch
Kranken darstellt. Der vor rund 80 Jahren in den USA entwickelte Test
umfasst an die 570 Items und dauert zwei bis drei Stunden. Laut GGGV soll
Haller jedoch in den beiden Fällen das Psychopathologische Kurzverfahren
(PPKV) - eine abgespeckte Variante, die nur 72 Items enthält - angewandt
haben, das maximal 15 Minuten in Anspruch nimmt. Dennoch habe Haller jeweils
den kostspieligeren MMPI-Test abgerechnet.
Haller wehrt sich
Unterdessen hat Haller erstmals zum nicht
rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts Innsbruck Stellung genommen,
demzufolge behauptet werden darf, dass ein von ihm abgegebenes
Prognose-Gutachten einen "Kunstfehler" darstellt, da es "schwere Mängel"
aufweise. Der verlorene Prozess kratze an seinem Ruf, sagte Haller dem
ORF-Vorarlberg. Es sei ein Fehler gewesen, den Prozess anzustrengen. "Gerade
in Pressesachen" sei es häufig so, dass man in der ersten Instanz "Probleme
habe", weil es hier nur auf die subjektive Wertung des Richters ankomme.
"Ich bin fachlich absolut zuversichtlich, dass man in der zweiten Instanz überzeugen kann. Juristisch gibt es nach Auskunft meiner Anwälte genügend Anhaltspunkte, um dieses Urteil richtig stellen zu lassen", deponierte Haller.
Gegenüber den "Vorarlberger Nachrichten" erklärte Haller, er habe für sein Gutachten "psychiatrische, klinische Methoden angewandt - explorieren, psychopathologische Befunde und so weiter". Die von ihm eingesetzten projektiven Tests, die zumindest Teile der Wissenschaft für überholt halten, wären "nur Hilfsbefunde, auch deshalb, weil sie fälschungsanfällig sind. Diese Tests werden nur zusätzlich, quasi als Fleißaufgabe, gemacht."