Hohe Strafen

Erste "Aktion Scharf" für Kampfhunde

20.09.2010

Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen bis zu 14.000 Euro.

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© Singer
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Was zuerst als zahnlose Regelung anmutete, bekommt nun mehr Biss: Ab heute startet die Polizei gemeinsam mit dem Veterinäramt eine Schwerpunktak­tion in Sachen Hundehaltung.

Maulkorbpflicht

Kontrolliert wird die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei der Hundehaltung, also Leinen- bzw. Maulkorbpflicht, Chip-Pflicht, Entfernen von Hundekot etc. Und erstmals auch der Besitz eines Hundeführerscheins für Kampfhunde . Da gilt auch die Übergangsfrist nicht mehr als Ausrede für Fehltritte. Wer schon vor dem 1. Juli einen Kampfhund besessen hat, muss die Prüfung bis 30. Juni 2011 ablegen. Allerdings: Bis dahin gilt Maulkorbpflicht.

Fristen

Wer seinen Kampfhund im Laufe des Sommers erstanden hat (und das Tier älter als sechs Monate ist), muss bereits einen Hundeführerschein vorweisen können. Das Mindestalter für Herrchen und Frauchen dieser bestimmten "Kampfhunde“-Rassen beträgt 16 Jahre.

Kontrollen in ganz Wien

Rund zwei Wochen lang werde Veterinäramt und Polizei in ganz Wien verschärft kontrollieren. Bei Verstößen drohen hohe Verwaltungsstrafen. Im Extremfall bis zu 14.000 Euro. Außerdem wird eine behördliche Aufforderung erteilt, den Hundeführerschein binnen drei Monaten nachzubringen. Sogenannte "Gasthunde“, also Tiere, die zu Besuch in Wien sind und deren Halter keinen Führschein haben, müssen angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Bei Gefahr im Verzug kann die Polizei den Hund abnehmen.

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