Hausarrest-Häftling schlug Ehefrau. Jetzt muss er die 5 Monate Haft absitzen.
Durch „eine ziemlich besoffene Geschichte“, so Polizeikommandant Günther Manahl, hat der Kleinkriminelle Andreas H. (27) der Justiz eine blütenweiße Erfolgsbilanz verpatzt – und sich selbst noch mehr geschadet.
Denn als erster von bisher 90 Häftlingen, die ihre Strafe mit elektronischer Fußfessel daheim im Zimmer statt in einer Zelle verbüßen dürfen, beging Andreas H. eine Straftat.
Streit
Wegen Eigentumsdelikten (Diebstahl, Betrug) hatte der Vorarlberger im November fünf Monate Gefängnis ausgefasst. Wegen guter Prognose (fester Arbeitsplatz) wurde sein Antrag auf „überwachten Hausarrest“ bewilligt. Der Vertrauensvorschuss war falsch. Denn bei einer Familienfeier in Hohenems zu den Weihnachtsfeiertagen drehte Andreas H. durch. Erheblich betrunken geriet er in Streit mit seiner Ehefrau Rebecca (35), Schwiegermutter Martha (53) und deren Lebensgefährten Ralf (33).
Polizei
Der Zwist eskalierte derart, dass der Häftling seine Gemahlin schlug. Worauf die zu einer Nachbarin flüchtete und die Polizei alarmierte. Folge: Opfer Rebecca zog ihre Zustimmung zur Fußfessel des Gatten zurück. Er muss seine Strafe jetzt absitzen. Experte Andreas Zembaty von der Bewährungshilfe Neustart: „Schade. Aber auch international liegt die Deliktquote mit Fußfessel bei zwei Prozent.“ Sprich: Der nächste Fall ist schon in Warteschleife.