15 Monate bedingt, nicht rechtskräftig
Erstes Statement von Strache: "Fehlurteil"
27.08.202115 Monate bedingt für Ex-FPÖ-Obmann Strache wegen Bestechlichkeit.
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Der über das Ibiza-Video gestürzte Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ist am Freitag am Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, fasste wegen Bestechung zwölf Monate aus, ebenfalls auf Bewährung. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen.
Strache sprach nach der Verhandlung von einem "Fehlurteil". Das Gericht habe einen Konnex zwischen einer Parteispende und seinem Handeln hergestellt, den es nachweislich nicht gebe. Der Schuldspruch habe ihn "zutiefst überrascht, aber auch schockiert" (das ganze Statement im Video oben).
Er verwies - wie auch Walter Grubmüller - auf die Berufung. Auch der Privatklinik-Betreiber zeigte sich "enttäuscht" vom Urteil.
So reagiert Straches Anwalt
Strache-Verteidiger Pauer meinte im Anschluss vor Journalisten, das Wiener Oberlandesgericht (OLG) werde als Rechtsmittelinstanz beurteilen, ob die Rechtsauffassung des Erstgerichts zutreffend sei: "Ich hätte es anders gesehen." Pauer betonte, die Richterin habe "ein faires Verfahren, ruhig und sachlich" geführt: "An der Prozessführung gibt es nichts auszusetzen." Weiters merkte Pauer an, vom Gericht sei festgestellt worden, "dass sich mein Mandant nicht vorsätzlich bereichert hat". Der Schuldspruch habe sich "auf geringe Pateispenden" beschränkt.