Die steirische Firma Prolactal ist durch den Listerien-Befall ihrer Produkte unter Beschuss geraten.
Die Firma Prolactal mit Niederlassungen in Oberösterreich und der Steiermark hat laut EU-Transparenzdatenbank im Jahr 2007 eine sogenannte Ausfuhrerstattung in Höhe von 759.000,27 Euro erhalten. Das Unternehmen ist zuletzt durch eine erhöhte Konzentration von Listeria-Bakterien in Quargel, die zum Tod von sechs Konsumenten geführt haben soll, in Diskussion geraten. Die steirische KPÖ bezeichnete am Montag die Zahlung als "Fördermittel für Etikettenschwindel", was die "Absurdität der EU-Landwirtschaftspolitik" aufzeige.
Kritik an EU-Landwirtschaftspolitik
Die KPÖ, die die Zahlung an
die Prolactal GmbH in Linz am Montag öffentlich machte, sah ihre "Kritik an
der EU-Landwirtschaftspolitik dadurch bestätigt, dass diese Gelder
letztendlich dazu verwendet werden, die Milchbäuerinnen und Milchbauern in
der Steiermark mit billigen Konkurrenzprodukten unter Druck zu setzen", so
die Abgeordnete Claudia Klimt-Weithaler. "Die Milch, die von der Firma
Prolactal verwendet wird, stammt gar nicht aus der Steiermark, sondern aus
Holland und Deutschland. Trotzdem wird der Käse als 'steirisch' verkauft.
Das ist ein Etikettenschwindel im klassischen Sinn des Wortes und eine
Täuschung der Konsumenten, die sofort abgestellt gehört", so die
KPÖ-Politikerin.
Die Österreich-Auslobung (AT) für Produkte wie jene der Firma Prolactal ist allerdings rechtens, wie vergangene Woche vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) mitgeteilt wurde - sofern 50 Prozent der Wertschöpfung, auch durch Verarbeitung und Verpackung, in Österreich erzielt wurden. Klimt-Weithaler meinte dazu: "Die EU erzeugt durch ihre Förderpolitik einen künstlichen Markt für solche Schummelprodukte, die die regionalen Strukturen durch Billigkonkurrenz zerstören und durch lange Transportwege die Umwelt belasten".
"Ausfuhrerstattungen"
Laut Transparenzdatenbank handelt
es sich bei den Zahlungen an österreichische Exporteure um sogenannte
"Ausfuhrerstattungen". Sie können seit dem EU-Beitritt Österreichs beim
Export bestimmter Agrarwaren, Lebensmittel und Getränke in Länder außerhalb
der EU bei der österreichischen Zollverwaltung beantragt werden. Die
Ausfuhrerstattung gleicht die Differenz zwischen dem höheren EU-Preis und
dem niedrigeren Weltmarktpreis bestimmter landwirtschaftlicher Vorprodukte
(z. B. Zucker, Mehl, Milch, Fleisch) aus. Ihre Höhe variiert und kann auch
vom Bestimmungsland abhängen. Für die Landwirtschaft bedeutet das, dass sie
die gegenüber dem Weltmarkt höheren EU-Rohwarenpreise direkt erhält. Die
Lebensmittelindustrie hingegen muss bei ihren Exporten in Drittstaaten den
Ausgleich diese Differenz im Rahmen eines komplizierten Zollverfahrens
erwirken.