Vorläufig

Evangelos darf in Österreich bleiben

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Ein Linzer Gericht schiebt die Rückführung nach Griechenland auf.

Im Sorgerechtsstreit einer Oberösterreicherin und eines Griechen um Evangelos, den gemeinsamen dreijährigen Sohn, hat das Bezirksgericht Linz eine neue Entscheidung gefällt: Die vom Obersten Gerichtshof (OGH) angeordnete Rückführung des Buben nach Griechenland wird vorläufig aufgeschoben.

Auf neue Umstände reagiert
Das Linzer Gericht habe mit seinem Spruch nicht den OGH korrigiert, sondern lediglich auf - wie es im Kindschaftsrecht vorgesehen ist - "neue wesentliche Umstände" reagiert, stellte Kurt Ehninger, der Anwalt der frau, fest. Denn das Landesgericht in Naxos in Griechenland, wo der Sorgerechtsstreit ausgetragen wird, hat nun bis zu endgültigen Klärung des Falles vorläufig die Mutter mit der alleinigen Obsorge betraut. Wann eine Entscheidung in diesem "Hauptverfahren" vorliegen wird, ist ungewiss.

Heftige Diskussionen
Die Eltern des Buben sind geschieden, die Frau wirft ihrem Ex-Ehemann vor, sie misshandelt zu haben. Vor zwei Jahren kehrte sie nach einem Österreich-Aufenthalt nicht mehr mit ihrem Kind nach Griechenland zurück. Weil der Vater einem dauernden Aufenthalt in Österreich aber nicht zugestimmt habe, verpflichtete der Oberste Gerichtshof (OGH) die Mutter zur Rückführung des mittlerweile Dreijährigen nach Griechenland, was zu heftigen Diskussionen führte.

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