Vorläufig
Evangelos darf in Österreich bleiben
06.07.2010
Ein Linzer Gericht schiebt die Rückführung nach Griechenland auf.
Im Sorgerechtsstreit einer Oberösterreicherin und eines Griechen um Evangelos, den gemeinsamen dreijährigen Sohn, hat das Bezirksgericht Linz eine neue Entscheidung gefällt: Die vom Obersten Gerichtshof (OGH) angeordnete Rückführung des Buben nach Griechenland wird vorläufig aufgeschoben.
Auf neue Umstände reagiert
Das Linzer Gericht habe mit
seinem Spruch nicht den OGH korrigiert, sondern lediglich auf - wie es im
Kindschaftsrecht vorgesehen ist - "neue wesentliche Umstände" reagiert,
stellte Kurt Ehninger, der Anwalt der frau, fest. Denn das Landesgericht in
Naxos in Griechenland, wo der Sorgerechtsstreit ausgetragen wird, hat nun
bis zu endgültigen Klärung des Falles vorläufig die Mutter mit der
alleinigen Obsorge betraut. Wann eine Entscheidung in diesem
"Hauptverfahren" vorliegen wird, ist ungewiss.
Heftige Diskussionen
Die Eltern des Buben sind geschieden, die
Frau wirft ihrem Ex-Ehemann vor, sie misshandelt zu haben. Vor zwei Jahren
kehrte sie nach einem Österreich-Aufenthalt nicht mehr mit ihrem Kind nach
Griechenland zurück. Weil der Vater einem dauernden Aufenthalt in Österreich
aber nicht zugestimmt habe, verpflichtete der Oberste Gerichtshof (OGH) die
Mutter zur Rückführung des mittlerweile Dreijährigen nach Griechenland, was
zu heftigen Diskussionen führte.