Ein pensionierter Polizei kam wegen Holocaust-Leugnung, nationalsozialistische Propaganda und Verherrlichung Adolf Hitlers vor Gericht. Sein Verteidiger verharmlost: "Das war nur historisches Interesse".
Stmk. Im Grazer Straflandesgericht ist am Montag ein Ex-Cop wegen Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht gestanden. Er soll über einen Zeitraum von acht Jahren auf sozialen Medien Nazi-Inhalte geteilt haben. Der Angeklagte gab an, er habe nur "Dinge bekannt machen und aufzeigen" wollen.
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Der Beschuldigte hatte ab 2015 - also noch in seiner aktiven Zeit als Polizist - laut Anklägerin "gezielt Nazi-Propaganda betrieben, den Holocaust geleugnet und Adolf Hitler verherrlicht". Er teilte Artikel, in denen die Meinung vertreten wurde, in Auschwitz hätten gute Bedingungen für die Gefangenen geherrscht und der Massenmord an Juden sei eine Lüge. "Die Holocaust-Leugnung ist keine historische Debatte, sondern eine Straftat", stellte die Anklägerin in aller Deutlichkeit klar.
"Wollte nur an die Toten erinnern"
Einer der geposteten Artikel beschäftigte sich mit den Rheinwiesenlagern, in denen Amerikaner deutsche Wehrmachtsoldaten gefangen hielten. Darin ist die Rede davon, dass "deutsche Leichen als jüdische ausgegeben wurden". Der Angeklagte betonte, er habe den Artikel nicht genau gelesen und wollte nur "an die Toten aus diesen Lagern erinnern". Die Richterin wies darauf hin, dass hier unter anderem die Meinung vertreten werde, die Juden seien in den Lagern gut versorgt worden. "Das ist ein Blödsinn", antwortete der Beschuldigte. "Sie haben das gepostet, nicht ich", meinte die Richterin.
Ein anderer Artikel trug die Überschrift " Adolf Hitler hat keine Juden vergasen lassen, aber Juden haben massenhaft Nichtjuden vergast". Das sei "ein Irrtum" gewesen, er habe auch diesen Text nicht genau gelesen. "Es war ein Blödsinn", meinte er vor Gericht. Mit der Verbreitung auf Facebook habe er nur "aufmerksam machen wollen", lautete seine Rechtfertigung.
"Er ist historisch interessiert, ein Marinehistoriker, der auch Ausstellungen gemacht hat", führte der Verteidiger ins Treffen. Der Angeklagte erklärte, er habe "in kurzer Zeit sehr viel geteilt" und daher nicht genau auf die Inhalte geachtet. Er wollte nie "Nazi-Ideologie verherrlichen". Geteilt hat er zu Corona-Zeiten auch ein Bild von Adolf Hitler mit erhobenem Arm, unter dem stand, nun werde anstelle von Händeschütteln endlich wieder "normal gegrüßt". Die Auswertung der Chats ergab noch mehrere ähnliche Nachrichten und Bilder, die er verschickt hatte.
Ein Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.