Kurioser Fall in Kärnten
Facebook-Kommentar: Vater klagt Tochter
28.06.2011
Die 18-Jährige hatte ihn auf ihrer Profilseite als "Ar......." beschimpft.
Am Mittwoch verhandelt das Bezirkgericht Wolfsberg einen kuriosen Fall: Ein Vater hat seine Tochter wegen eines Facebook-Kommentars angezeigt.
"I vastehs a net warum unser vota des greste orschloch is wos frei umadum rennt auf dera wöt" ("Ich verstehe nicht, warum unser Vater das größte Arschloch ist, das frei auf dieser Welt herumläuft") postete die 18-Jährige auf ihrem Facebook-Profil. Der Hintergrund: Im Zuge eines langwierigen Unterhaltsverfahrens kam es zu Streitigkeiten zwischen ihr und ihrem Vater.
Wegen Beleidigung geklagt
Der Beschriebene fand diese Bemerkung ganz und gar nicht lustig und klagte seine Tochter wegen Beleidigung. Die hatte den Kommentar zwar zuvor entfernt, sich für die Äußerung aber nicht entschuldigt. Die Meldung war nur für einen beschränkten Nutzerkreis einsehbar.
In diesem Präzedenzfall wird das Wolfsberger Gericht nun klären müssen, ob Facebook-Kommentare den Tatbestand der Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches erfüllen können.