Pflichtverteidiger verlangt Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens.
Der Pflichtverteidiger im Fall Cain, der Vorarlberger Anwalt Edgar Veith, hat am Dienstag gegen die Mord-Anklage gegen seinen Mandanten Einspruch erhoben. Er wolle erreichen, dass das Ermittlungsverfahren noch einmal aufgenommen wird, sagte Veith. Nun muss das Oberlandesgericht Innsbruck über den Einspruch entscheiden.
Veto eingereicht
Veith reichte sein Veto zwei Tage vor Ablauf der Frist ein. Die Anklage sei zu früh erfolgt, begründete der Rechtsanwalt seine Vorgangsweise. Er habe erst am Dienstag die vollständige Krankenakte seines Mandanten erhalten und nicht ausreichend Zeit gehabt, auf das 150-seitige gerichtsmedizinische Gutachten von Reinhard Haller zu reagieren.
Die Expertise von Haller sei "offensichtlich mangelhaft und mit Widersprüchen behaftet", erklärte Veith, der in diesem Zusammenhang auch die Staatsanwaltschaft kritisierte. Gewisse Unstimmigkeiten im Gutachten hätten auffallen müssen, sagte der Advokat und merkte an: "Die Behörde sollte sich nicht von öffentlichem Druck leiten lassen."
Widersprüche aufarbeiten
Der Pflichtverteidiger hofft, dass durch weitere Ermittlungstätigkeit die Widersprüche und noch weitere offene Fragen aufgearbeitet werden können. "Ziel muss es sein, den Sachverhalt restlos aufzuklären, damit ein solcher Fall möglichst nie wieder passiert", betonte Veith. In Bezug auf seinen Einspruch gab sich Veith allerdings realistisch. "Statistisch gesehen sind Einsprüche gegen eine Anklage nicht mit besonders großem Erfolg gekürt", so der Verteidiger. Sollte das Oberlandesgericht die Argumentation von Veith zurückweisen, würde die Anklage Rechtskraft erlangen, und es könnte ein Prozesstermin festgelegt werden.