Die Vorwürfe

Fall Krems: Die Anklage im Wortlaut

15.02.2010

ÖSTERREICH hat die Anklageschrift gegen Inspektor Andreas K. (34), den Todesschützen von Krems. Am 10. März beginnt der Prozess.

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© TZ Österreich Niesner
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Hält die Erfolgssträhne von Strafverteidiger Rainer Rienmüller an, kann ein Todesschütze in Uniform ab März wieder ruhig schlafen. Denn geht es darum, Polizisten auf der Anklagebank beizustehen, ist Advokat Rienmüller der beste Freund und Helfer.

Im November vertrat der Anwalt den 33-jährigen Inspektor Thomas Z., der einen Einbrecher auf der Flucht in den Hintern geschossen hatte. Im Dezember war er an der Seite von Streifencop Stefan E.: Der 26-jährige Beamte hatte einem Motorraddieb nachgeballert – und tödlich in den Rücken getroffen.

Rienmüllers hundertprozentige Erfolgsbilanz: zwei glatte Freisprüche.

Inspektor Andreas K. drohen drei Jahre Haft
Am 10. März aber steht der Gerichtsfuchs vor seiner größten Aufgabe. Denn da soll er die Weste des 34-jährigen Inspektors Andreas K. weiß halten, der als „Todesschütze von Krems“ wochenlang Schlagzeilen gemacht hat.

Wie berichtet, hat der Polizist in der Nacht zum 5. August 2009 gemeinsam mit einer Kollegin zwei Einbrecher in einem Supermarkt überrascht. Die Verdächtigen haben sich nicht ergeben und hielten Stichwerkzeuge in der Hand. Darauf schoss die Beamtin dem 17-jährigen Roland T. in die Beine. Cop Andreas K. aber nahm dem 14-jährigen Florian P. mit einer Kugel in den Rücken das Leben. Dafür drohen ihm jetzt bis zu drei Jahre Gefängnis.

Einbrecher Florian (14) ist verblutet und erstickt
ÖSTERREICH hat die Anklageschrift (Faksimile rechts). Und in der wirft Staatsanwältin Magdalena Eichinger dem Polizisten „fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen“ vor. Denn er habe erstens das „gerechtfertigte Maß der Verteidigung aus Furcht oder Schrecken überschritten“, als er auf Florian P. ballerte – und „überdies den Schuss viel zu hoch angesetzt“. Folge: Andreas K. traf den Jugendlichen mit seiner Glock 17 in den Rücken – und der starb nach einem Lungendurchschuss „infolge Verblutens und Erstickens“.

Furchtbare Fahrlässigkeit oder eine Verkettung unglücklicher Umstände im Halbdunkel des Tatorts? Anwalt Rienmüller weiß eines sicher: „Hätten die Burschen die Hände gehoben, wäre überhaupt nichts passiert.“

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