Niederösterreich

Fall Kührer: Verteidiger setzt Detektive ein

07.02.2014

Anwalt hofft auf Wiederaufnahme des Verfahrens und spricht von offenen Fragen.

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© TZ ÖSTERREICH/Kronsteiner, privat
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Etwas mehr als vier Monate nach der Verurteilung des Angeklagten (51) im Fall Julia Kührer wegen Mordes zu lebenslanger Haft setzt Verteidiger Farid Rifaat nun auf Detektive. Diese würden seit einigen Wochen ermitteln und sollen viele offene Fragen klären, sagte der Anwalt zum ORF Niederösterreich. Rifaat will eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen. Er kritisiert außerdem die Ermittlungen.

Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am 28. Jänner die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Korneuburger Geschworenengerichtes von Ende September zurückgewiesen. Die Berufung über die Strafe wurde dem Oberlandesgericht weitergeleitet.

Auf dem Grundstück des Angeklagten war im Juni 2011 die verbrannte Leiche der fünf Jahre zuvor aus Pulkau im Weinviertel verschwundenen Julia Kührer - damals 16 - gefunden worden. Der Beschuldigte beteuerte, dem Mädchen nichts angetan zu haben. Die Anklage hatte sich auf Indizien und Gutachten gestützt.



"Ich muss das Urteil und die Entscheidung des OGH, so wie es ist, zu Kenntnis nehmen. Wir haben aber in unserem Rechtsstaat weitere Rechtsbehelfe, dass das nicht so endgültig sein muss. Unabhängig davon, dass ja über das Strafausmaß noch das Oberlandesgericht zu entscheiden haben wird, beschäftigen wir derzeit zwei Detektivinstitute, die die Ermittlungen durchführen, die seinerzeit unterblieben sind", sagte Rifaat zum ORF NÖ. Das Ergebnis, so hofft er, werde eine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens sein.

Keine Auskünfte

Über den Stand der Ermittlungen der Detekteien wollte Rifaat nichts sagen. Die Ergebnisse würden dem Gericht zur Kenntnis gebracht. Der Anwalt ortet "Denkfehler" in dem Verfahren, die es aufzuklären gelte. Detektive einzusetzen bezeichnete Rifaat im ORF NÖ-Gespräch als "nicht alltäglich", aber es sei "rechtsstaatlich zulässig, jeder darf Ermittlungen vornehmen". Im Fall Kührer gebe es sehr viele aufklärungsbedürftige Fragen, die im Verfahren überhaupt nicht angesprochen und auch nicht geklärt worden seien. "Und das werden wir noch aufklären."

Kritik an den polizeilichen Ermittlungen übte Rifaat diesbezüglich, dass andere Hauptverdächtige im Visier gewesen seien. Erst mit dem Auffinden der sterblichen Überreste Julias in einem Erdkeller auf dem Grundstück des in der Folge Angeklagten habe sich das "verlagert auf meinen Mandanten".
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