Urteil ist da

Fall Leonie: Alle wegen Mord verurteilt

02.12.2022

Die drei Angeklagten wurden wegen Mord bzw. Mord durch Unterlassung zu Lebenslang, 20 und 19 Jahren Haft verurteilt.

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Nach sieben Verhandlungstagen ist der Prozess rund um den gewaltsamen Tod einer 13-jährigen Niederösterreicherin vor eineinhalb Jahren in einer Wiener Wohnung mit Schuldsprüchen zu Ende gegangen. 

Zuerst fasste die Staatsanwältin noch einmal die furchtbaren Geschehnisse vom 26. Juni 2021 zusammen: Die drei Afghanen (19 bis 24) hatten die 13-Jährige aus Tulln vom Donaukanal in die Wohnung des Zweitangeklagten in der Donaustadt gelockt. Um 2.00 Uhr hatte das Mädchen noch telefonischen Kontakt mit einem Freund, da klang sie noch nicht beeinträchtigt. Danach bedrängten sie das Mädchen und gaben ihr bis zu 8 Ecstasy-Tabletten – eine dreifach tödliche Dosis.

Dann vergingen sich alle drei an ihr. Gegen 4.57 Uhr entstanden Handy-Videos, die im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit den Geschworenen vorgespielt wurden. Da sei der Todeskampf des Mädchens zu sehen. „Das sind Bilder, die man nicht mehr aus dem Kopf bekommt“, führt die Staatsanwältin aus.

© APA/EVA MANHART

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Fotos des Mädchens auf Flipchart gezeigt

Kälte. Erschreckend, empörend und nicht gerade strafmindernd ist die völlig uneinsichtige Haltung der Angeklagten, die alle von „einvernehmlichem Sex“ sprechen. „Das ist eine Verhöhnung des Opfers“, so die Anklägerin. Bis zum Schluss des Prozesses war nicht klar, wer dem Mädchen die Überdosis verabreicht hat – die Männer beschuldigten sich weiter gegenseitig. Alle drei entschuldigten sich in ihren Schlussworten bei Österreich und der Familie des Mädchens. Aber mit Sätzen wie: „Hätte ich gewusst, dass ich falsche Freunde habe, hätte ich sie nie dort hingebracht“, wehrte etwa der Drittangeklagte jede Verantwortung mit einer Kälte ab, die jeden schaudern lässt.

Dann waren die Anwälte der Hinterbliebenen am Wort, die Fotos des getöteten Mädchens auf einer Flipchart mit ihrem Hund oder beim Skifahren zeigt. Sie lasen einen Brief des Vater vor und was die Mutter ihnen mit auf den Weg gegeben hatte: Sie (also die Angeklagten) „hätten wenigstens die Würde haben können, uns die Wahrheit zu sagen.“ Die Familie selbst hatte keine Kraft, zu einem der sieben Prozesstermine zu kommen.

Mord: Lange Haftstrafen

Der 24-jährige Hauptangeklagte wurde wegen Mordes und die beiden anderen wegen Mordes durch Unterlassung für schuldig gesprochen. Zudem wurde bei allen drei Angeklagten Vergewaltigung angenommen. Der 24-Jährige bekam eine lebenslange Haftstrafe. Der 19-jährige Zweitangeklagte, dem die Tatortwohnung gehörte, muss 20 Jahre ins Gefängnis. Der 20-jährige Drittangeklagte, der behauptete, der Freund der 13-Jährigen zu sein, muss für 19 Jahre hinter Gitter.   

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