Vergewaltigung von 13-Jähriger

Fall Leonie: Täter filmten Horror-Tat

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Jetzt ist klar, warum die Hinterbliebenen wollen, dass die Öffentlichkeit von Teilen des Prozesses ausgeschlossen wird. 

Wien, NÖ. Auf Wunsch von Opferanwalt Florian Höllwarth werden Leonies Eltern einen Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen. Wie ÖSTERREICH erfuhr, gilt das vor allem für jene Prozesstage, an denen, wie es heißt, Gericht und Geschworenen „die Videos gezeigt werden“. Wie ÖSTERREICH erfuhr, sollen die drei Angeklagten – ein 16-Jähriger, der in Wahrheit mindestens 20 ist, der 18-Jährige Wohnungsmieter und 11-fach angezeigte amtsbekannte Straftäter sowie ein 22-Jähriger, der sich nach der Tat nach London absetzte – das Martyrium an Leonie mit ihren Handys gefilmt haben. Und so selbst den wohl widerlichsten, aber wichtigsten Beweis abgeliefert haben, dass sie das Mädchen mit der festen Absicht, über sie herzufallen, in die Wohnung in der Donaustadt brachten.

Leonie
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Das letzte Foto zeigt, wie sie das Mädchen in die Wohnung fahren.

Anklage den Anwälten noch gar nicht zugestellt

Mord. Um so erstaunlicher ist, dass die Staatsanwaltschaft mehr als ein Jahr gebraucht hat, die Anklage auf die Beine zu stellen. Erst diese Woche war es so weit, dass bestätigt werden konnte, dass die Anklage (aber noch nicht rechtskräftig) fertig ist. Die Anwälte haben sie noch nicht zugestellt bekommen, dann beginnt die Einspruchsfrist, daraufhin werden die Geschworenen ausgesucht – mit einem Prozesstermin vor Anfang September ist nicht zu rechnen. Vorgeworfen wird dem Trio gemeinschaftliche Vergewaltigung mit Todesfolge sowie schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen. Und nicht Mord, wie von vielen gefordert wurde und wird.

Nur einem Verdächtigen droht lebenslange Haft

Eistee. Für eine Mordanklage hätte gesprochen, dass die Männer, die einem Teenie (der wohl ein XTC am Donaukanal freiwillig genommen hatte) sieben weitere Ecstasytabletten ohne ihr Wissen in einem Eistee aufgelöst hatten, um sie zu betäuben, zu vergewaltigen und dabei zu filmen. Dass sie dabei erstickte, hätten die drei damit billigend in Kauf genommen.
Gegen eine Mordanklage spricht, dass die Afghanen – keiner war trotz gegenteiliger Aussagen einer Täter-Familie ihr Freund –, versucht hatten, ihr Joghurt einzuflößen und abzuduschen, um Leonie angeblich zu retten. Die Strafandrohung der vorliegenden Anklage wegen Vergewaltigung ist jedenfalls dieselbe: Lebenslang für den Ältesten, weil er über 21 ist, und jeweils bis zu 20 Jahre Haft für die beiden anderen. Es gilt die Unschuldsvermutung. (kor) 

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