Gutachten fertig
Fall Rebasso: Tod durch Schwitzkasten
28.11.2012
Der Wirtschaftsanwalt kam durch einen gebrochenen Schilddrüsenknorpel ums Leben.
Im Fall des Wiener Wirtschaftsanwalts Erich
Tod durch Ersticken
"Als Todesursache konnte Ersticken festgestellt werden", gab der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, am Mittwoch auf APA-Anfrage bekannt. Das entsprechende gerichtsmedizinische Gutachten wurde bereits nach Moskau übermittelt, wo sich die beiden Russen Pavel V. (35) und Alexander M. (31) seit Mitte August in U-Haft befinden. Die beiden Ex-Polizisten sollen den im Ost-Geschäft tätigen Rebasso überwältigt haben, weil sie bzw. ihre Auftraggeber ihn mit einem Anlagebetrug in Russland in Zusammenhang brachten, bei dem Kleinanleger erhebliche Summen verloren hatten.
Wie das schriftliche Gutachten des mit dem Fall betrauten Gerichtsmediziners ergab, konnten an der Leiche keine Hinweise auf einen längeren Todeskampf festgestellt werden. Es zeigten sich keine dafür typischen Abwehrverletzungen an Händen und Armen. Auch die Kopfverletzung, die auf die im Wagen des Juristen sichergestellten Blutspuren zurückzuführen waren, war eher oberflächlicher Natur und nicht kausal für das Ableben von Erich Rebasso.
Einen genauen Todeszeitpunkt konnte der Sachverständige nicht eruieren. Gerichtsmedizinisch ließ sich auch nicht klären, ob der Angriff auf den Hals zielgerichtet auf den Tod des Juristen angelegt war oder die Entführer beim Überwältigen des 48-Jährigen überschießend Gewalt ausübten, die entgegen ihren Intentionen Rebasso das Leben kostete.
Entführung
Rebasso war am 27. Juli nach dem Verlassen seiner Kanzlei am Stubenring in der Wiener Innenstadt verschwunden. Er dürfte auf dem Weg zu seinem Mercedes 300 GD in einer Tiefgarage am Georg-Coch-Platz bereits von Pavel V. und Alexander M. erwartet worden sein, die mit ihren originalen Reisepässen nach Wien gekommen waren.
Was die beiden Russen im Sinn hatten, wird die Staatsanwaltschaft Moskau klären, die Ermittlungen wegen Erpressung aufgenommen hat. Vermutlich bereits nach Rebassos Tod hatten dessen Angehörige ein Mail erhalten, in dem für seine Freilassung 435.000 Euro gefordert wurden.
Obwohl die Verdächtigen nicht ausgeliefert werden können, da eine russische Verfassungsbestimmung das Überstellen russischer Staatsbürger zur Strafverfolgung an ausländische Behörden verbietet, setzt die Staatsanwaltschaft Wien ihr eigenes Verfahren vorerst fort. Der Abschlussbericht der Polizei ist noch offen. Sobald er vorliegt, will ihn die Wiener Anklagebehörde den Moskauer Kollegen übermitteln.
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