25-Jähriger soll für Auftritte als Führer Geld kassiert haben.
Der Zweifinger-Oberlippenbart ist weg – vor der Überstellung von Harald Z. von Ried nach Wien hat sich der 25-Jährige das Hitler-Erkennungszeichen schnell noch abrasiert. Angeblich, um zu unterstreichen, dass er bisher falsch dargestellt wurde, andere munkeln, dass er aus Angst vor Übergriffen in der Haftanstalt in Wien gemacht habe.
Vertreten wird das Hitler-Double von Top-Jurist Manfred Arbacher-Stöger, der jetzt mit einer überraschenden Wende aufhorchen lässt: „Mein Mandant, der eigentlich eine normale österreichische rechtskonservative Einstellung hat, ist in falsche Kreise geraten und war eine Marionette.“ Demnach handelte er einerseits, weil ihm versprochen wurde, berühmt zu werden (was seit Kindheitstagen der sehnlichste Wunsch des Steirerbuam war), andererseits habe er, der unter notorischen finanziellen Problemen litt, mit seinen „Auftritten“ eine regelmäßige Einkommensquelle gefunden. Arbacher-Stöger: „Er hat damit gut Geld verdient.“
Wer sind nun diese Strippenzieher, die aus Harald Z. den Aufreger Harald Hitler gemacht haben? ÖSTERREICH-Info zufolge soll es sich dabei um ein Netzwerk von Alt- und Neonazis, Holocaust-Leugnern und Antisemiten handeln, die eine Wiedervereinigung Österreichs mit Deutschland anstreben. Die „Bewegung“ fordert die Abschaffung des Verbotsgesetzes in Österreich, des Antirassismusgesetzes in der Schweiz und des Verhetzungsparagraphen in Deutschland und bezeichnet diese Gesetze als Unrecht. Ihr Symbol ist das Kruckenkreuz, das einst auch den Austrofaschismus „zierte“.
Die Staatsschützer führen schon seit geraumer Zeit intensive Ermittlungen in der heiklen Causa; der Akt hat mehr als 2.000 Seiten; und zumindest einer der führenden heimischen Köpfe, ein gewisser Dr. B. (Namen der Redaktion bekannt) soll seit Dezember in Wien in U-Haft sitzen. Für die Rekrutierung, Lenkung und Bezahlung der jungen Männer wie Harald Z. soll indes ein pensionierter Regierungsrat verantwortlich gewesen sein. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
(kor)