Der 61-jährige Chirurg wurde zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt.
Der Prozess gegen zwei Ärzte nach einer falschen Beinamputation bei einer 91-jährigen Patientin im Krankenhaus St. Johann in Tirol ist am Montag am Landesgericht Innsbruck mit zwei Schuldsprüchen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu Ende gegangen. Der 61-jährige Operateur wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 10.000 Euro, der Mediziner, der den fehlerhaften Operationsplan erstellt hatte, zu 7.200 Euro verurteilt.
Teilschmerzensgeld
Zudem wurde der 91-Jährigen von Richterin Helga Moser ein Teilschmerzensgeld von 5.000 Euro zugesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Erstangeklagten und die Staatsanwältin gaben zunächst keine Erklärung ab, der Verteidiger des Zweitangeklagten meldete volle Berufung an.
Zweifel und Bedenken aufgetaucht
Laut Staatsanwältin Gertraud Pfeifenberger ergaben die Ermittlungen, dass der Fehler mehrmals zur Sprache gekommen war. Verschiedene Personen hätten Zweifel angemeldet, ob auch das richtige Bein im OP-Plan aufscheine. Zum einen sei dem Anästhesisten aufgefallen, dass der Plan von den Angaben der Station abweiche, zum anderen habe ein OP-Gehilfe Bedenken geäußert. Diese habe der Operateur laut Zeugenaussagen aber vom Tisch gewischt.
Der OP-Plan wurde in der Morgenbesprechung an die Wand projiziert. Dabei sei laut Staatsanwältin die Frage zur Sprache gekommen, ob die betroffene Seite auch die richtige sei. Die beiden damals anwesenden Angeklagten konnten sich daran nicht erinnern. Der Operateur, der die Patientin am Vortag selbst angesehen und das linke Bein untersucht hatte, gab an, dass er sich am Operationstag nicht mehr erinnern habe können, welche Seite betroffen gewesen sei. "Obwohl offensichtlich mehreren Beteiligten aufgefallen ist, dass das falsche Bein angeführt ist, hat sich niemand bemüßigt gefühlt, das zu ändern", bemerkte die Richterin.
Gefäßerkrankung
91-Jährige litt an einer Gefäßerkrankung, die ein Bein stark in Mitleidenschaft gezogen hatte. Irrtümlich wurde ihr das gesunde, rechte Bein unterhalb der Hüfte abgenommen. Wenige Tage später musste sich die Frau einer zweiten Operation unterziehen, bei der auch das linke Bein amputiert wurde. Der Chirurg wurde vom Dienst suspendiert. Der Arzt, der den Eintragungsfehler verursacht haben soll, steht seither unter chefärztlicher Aufsicht.