Höchstgericht entschied
Faule Studentin muss 32.000 Euro zahlen
13.03.2017
Vater klagte von Tochter 24.000 Euro zurück - 8.000 Euro Gerichtskosten.
Wer sein Studium schleifen lässt und viel länger als die Mindeststudienzeit studiert, bekommt den wenig schmeichelhaften Spitznamen Bummelstudent. Einer Wiener Dauer-Studentin wurde genau das nun zum Verhängnis: Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes muss sie 24.000 Euro Alimente an ihren Vater zurückzahlen. Dazu kommen weitere 8.000 Euro Verfahrenskosten.
Vater erstritt sich Alimente für 5 Studiensemester
Der Vater hatte über Jahre hinweg monatlich 600 Euro an seine Tochter überwiesen. Diese hatte für ihr Studium – inklusive Studienwechsel von Theaterwissenschaften zur Architektur – bis zum Abschluss ihres Bakkalaureats volle 15 Semester gebraucht, ehe sie erst mit ihrem Masterstudium angefangen hatte. Der Vater wollte sich rückwirkend ab dem zehnten Semester von der Unterhaltspflicht befreien lassen und blitzte zunächst beim Bezirksgericht Leopoldstadt und dann vor dem Landesgericht ab. Das Höchstgericht brachte für den Vater schließlich die Wende: Eine „höherwertige Ausbildung“ muss vom Nachwuchs ernsthaft und zielstrebig verfolgt werden.