Rubbellos-Käufer beanspruchen wegen ungenauer Spielbedingungen den Hauptpreis
Die österreichischen Lotterien sehen sich derzeit rund 200 Forderungen gegenüber. Der Grund: Unpräzise Formulierungen bei Rubbellosen. Normalerweise erhalten die Spieler einen Gewinn, wenn pro Spiel ein Gewinnsymbol drei Mal aufscheint. Beim Hauptpreis vergaß man jedoch die Worte "pro Spiel". Daher klagten Loskäufer, die in beiden Spielen des Loses insgesamt drei Mal das Symbol für den Hauptgewinn aufrubbelten. Und ein Spieler hat laut Medienberichten bereits Recht erhalten.
Bei den 1,2 Millionen Rubellosen der Serie 446 mit der Bezeichnung "Ein Jahr Weihnachten" um den Jahreswechsel 2023/24 wurden als Hauptgewinne zwei Mal monatliche Zahlungen von 5.000 Euro für ein Jahr ausgelobt. Da man jedoch bei den Spielbedingungen für die zwei Hauptpreise auf den Hinweis "pro Spiel" vergessen hatte, brachte bereits ein Loskäufer die Sache vor das Bezirksgericht für Handelssachen und nach der Berufung durch die Lotterien auch vor das Handelsgericht Wien.
Erster Kläger erfolgreich
In zweiter Instanz erhielt der Käufer Recht und den Gewinn von 60.000 Euro zugesprochen, berichtete zuerst das Nachrichtenmagazin "Profil". Von einer "professionellen Spielanbieterin erwartet der durchschnittliche Erklärungsempfänger eine besondere Genauigkeit und Klarheit beim Verfassen der Spielbedingungen", begründete die Richterin das Urteil.
Der Anwalt des Loskäufers, Oliver Peschel, vertritt mittlerweile rund 180 Losbesitzer und kündigte weitere Klagen im niedrigen zweistelligen Bereich an. Für die Lotterien könnte dies teuer werden: Bei rund 200 Losbesitzern, die Anspruch auf den Hauptpreis erheben, müssten die Lotterien 12 Mio. Euro auszahlen.
"Unredliches Geschäftsmodell"
Bei den Lotterien sieht man die Angelegenheit naturgemäß anders: Folge man der Rechtsansicht der Kläger, so hätten rund 270.000 Lose den Hauptpreis gewonnen - in Summe rund 16,2 Mrd. Euro. Bei der Rechtsabteilung der Lotterien verwies man darauf, dass etwa ein Käufer sechs Lose vorgelegt habe und daher sechs Mal den Hauptgewinn für sich beanspruche - obwohl dieser nur zwei Mal ausgespielt werden sollte. Dies zeige, dass hier ein "unredliches Geschäftsmodell" verfolgt werde, zitierte "Profil" Michael Czermak, Leiter der Rechtsabteilung.
Die Lotterien informieren die Kläger über ihre Anwälte, dass der Spielvertrag wegen Irrtums aufgehoben werde - und biete an, den Kaufpreis von 3 Euro pro Los zu erstatten. Der Anwalt Philipp Kalser, der ebenfalls einen Kläger vertritt, will dies nicht gelten lassen: Ein Irrtum "mag möglicherweise vorliegen, aber die Aufklärung darüber ist schlicht nicht rechtzeitig erfolgt", sagte der Advokat.
Einzelne Kläger sollen sich laut Peschel bereits im November 2023 bei den Lotterien gemeldet und ihren vermeintlichen Hauptgewinn beansprucht haben. Die Lose wurden jedoch noch im Jänner 2024 verkauft, merkte der Anwalt im Gespräch mit der APA an.