Bei Kontrollen

Nagelstudio-Razzia: 12 Festnahmen

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Wegen Sozialversicherungs-Verstößen und illegaler Ausländerbeschäftigung drohen jetzt Strafen in Höhe von 240.000 Euro. 

OÖ, Ktn. Im Rahmen einer Kontrolle durch die Finanzpolizei Ende Juni 2024 konnten in zwei Nagelstudios in Oberösterreich und Kärnten insgesamt 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgenommen werden.

Das erst 2024 eröffnete Nagelstudio in Oberösterreich stand im Fokus der finanzpolizeilichen Beschäftigungskontrolle. Dabei konnten die 7 Mitarbeitenden vor Ort auch nach mehrmaliger Aufforderung keine Ausweise zur Identitätsfeststellung vorlegen.

Die Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten zogen die Fremdenpolizei hinzu. Durch den Hinweis einer Mitarbeiterin war es möglich, in Kontakt mit der Chefin des Nagelstudios zu treten. Diese sicherte zu, sofort mit den Ausweisen ihrer Angestellten zu erscheinen.

Papiere anderer EU-Bürger vorgelegt

Beim Abgleich der Ausweise mit den anwesenden Personen stellte die Exekutive fest, dass die Papiere anderer EU-Bürger vorgelegt wurden. Aufgrund der Täuschung wurden die 7 mutmaßlich illegal Beschäftigten vietnamesischer Herkunft von den Beamtinnen und Beamten der Fremdenpolizei festgenommen.

Zeitgleich kontrollierte die Finanzpolizei ein weiteres Nagelstudio derselben Betreiberin in Kärnten. Im Zuge dessen wurden 5 Personen verhaftet. Die vietnamesische Geschäftsbetreiberin muss sich für Verstöße gegen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) verantworten.

Finanzminister Magnus Brunner: „Das Amt für Betrugsbekämpfung geht rigoros gegen Schwarzarbeit und den damit einhergehenden Steuer- und Abgabenbetrug vor. Diese Kontrollen sind unerlässlich, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, Arbeitnehmerrechte zu schützen und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.“

Unberechtigt beschäftigte Ausländer 

Bei erstmaliger unberechtigter Beschäftigung von mehr als drei Ausländern droht für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer eine Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro und in Summe somit bis zu 240.000 Euro.

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