Der Bub soll an posttraumatischer Belastungsstörung leiden, was Strafrahmen auf bis 15 Jahre erhöhen würde.
Nach der Einvernahme des Angeklagten ist die Verhandlung gegen den 20-jährigen irakischen Flüchtling auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Grund: Der von diesem missbrauchte und vergewaltigte Bub dürfte infolge der Tathandlungen eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten haben. Seine Rechtsvertreterin legte dem Gericht eine entsprechende Information vor.
Diese soll nun mittels eines Gutachtens überprüft werden. Zur Beiziehung einer Sachverständigen für Kinderpsychologie und -psychiatrie wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt. Wäre eine posttraumatische Belastungsstörung gegeben, hätte das für den Angeklagten gravierende Folgen. Eine solche wäre laut Judikatur einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen, was den Strafrahmen auf bis zu 15 Jahre Haft erhöhen würde.