Mit Monatskarte

Flüchtlinge fahren bereits gratis mit Öffis

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Nach Forderungen wird nun öffentlich: Flüchtlinge haben die gratis Monatskarten bereits.

Die Regierung in Wien diskutiert schon seit Beginn des Jahres 2016 darüber, Flüchtlingen pauschale Billig-Monatskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung zu stellen, da die Abrechnung der Einzelfahrscheine ein "idiotischer bürokratischer Aufwand" sei. Nun wird öffentlich, dass die Flüchtlinge schon lange die teuren Monatskarten bekommen.

Gratis-Monatskarte

Der Leiter eines Wiener Flüchtlingsheims erklärte laut Medienberichten, dass in der Unterkunft bereits Flüchtlinge mit gratis Monatskarten fahren würden, wenn die Flüchtlinge im Gegensatz Bildungsmaßnahmen wie Deutschkurse besuchen. Die Monatskarten können laut dem Heimleiter auch geteilt werden, verrechnet werden sie über die Grundversorgung.

Das Büro begründet die Vergabe der Monatskarte folgendermaßen: "Einzelfahrscheine für 20 Kurstage kosten 88 Euro und damit mehr als eine Monatskarte." Die Anträge würden für sechs Monate bewilligt, die seit langem geforderten billigen Monats-Öffi-Karten würden jedoch nach wie vor nicht pauschal vom FSW ausgegeben. Wie das FSW gegenüber oe24 erklärte, können jedoch nur jene Asylwerber, deren Bildungseinrichtung weiter als zwei Kilometer von ihrem Wohnort entfernt ist, um Rückerstattung der Fahrtkosten ansuchen.

Bisher seien rund 400 Anträge zur Fahrtkostenerstattung im Rahmen von Bildungsmaßnahmen beim FSW eingelangt. Die Kosten dafür werden gemäß der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Land geteilt.

Deutliche Kostenerhöhung

Nach heutigem Stand werde sich der Bund an dem Wunsch nach den pauschalen Billig-Monatskarten nicht beteiligen, so Alexander Marakovits vom Innenministerium. "Die Ergebnisse des Koordinationsrates von Bund und Ländern zeigen eine deutliche Kostenerhöhung und keine Verwaltungsvereinfachung durch den Wiener Vorschlag. Wenn Wien billige Monatstickets möchte, dann auf eigene Kosten."

Die Monatskarten seien nicht in der Grundversorgung vorgesehen, was generelle Freifahrt bedeute. Die Erstattung sei nur für Arzt- und Behördengänge vorgesehen.

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