Sieben Erwachsene und fünf Kinder aus Syrien, Irak und Afghanistan dürften nach Österreich einreisen.
Das Landesverwaltungsgericht Graz hat Beschwerden von Flüchtlingen, die im Februar am steirischen Grenzübergang Spielfeld nach Slowenien zurückgewiesen wurden, stattgegeben. Mehrere Einreiseverweigerungen seien rechtswidrig gewesen, hieß es laut einem Bericht des ORF-Radio Freitagmittag. Die Anwältin Petra Leschanz von der Initiative "Border Crossing Spielfeld" bestätigte den Sachverhalt.
Laut Leschanz sind bzw. waren rund 25 Fälle am Landesverwaltungsgericht anhängig, in denen Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak und Afghanistan gegen die Verweigerung der Einreise protestiert hatten. Die Beschwerden hätten z. B. die eingesetzten Dolmetscher an der Grenze betroffen, andere wiederum fehlerhaftes Ausfüllen von Formularen bzw. überhaupt das Verwenden von nicht mehr aktuellem Druckwerk.
Im Falle von sieben Erwachsenen und fünf Kinder aus Syrien, Afghanistan und dem Irak wurden nun vom Landesverwaltungsgericht die Zurückweisungen für rechtswidrig erkannt. Man werde nun versuchen, die in Slowenien befindlichen Personen zu informieren, sagte Leschanz. Eine Person hätte allerdings bereits in Slowenien Asyl erhalten.
Syrischem Familienvater läuft die Zeit davon
Bei einem syrischen Familienvater, dessen Frau und Kinder sich noch in einem Lager in Damaskus befänden, sei Eile geboten, da dem Mann die Abschiebung von Slowenien nach Kroatien drohe, sagte Leschanz zur APA. In seinem Fall sei behauptet worden, in seinem Wohnort Darayya, einer südwestlichen Vorstadt von Damaskus und direkt südlich der Luftwaffenbasis Mezze gelegen, herrsche kein Krieg. Allerdings sind die Zerstörungen sogar auf Google Street View zu sehen. Die Rebellen gegen das Assad-Regime hatten die Kämpfe erst Ende August eingestellt.
Wie es nun rechtlich weitergehe, lasse sich nicht präzisieren: "Es gibt keine Präzedenzfälle", sagte Leschanz. Sie hoffe, dass sich nun für die betroffenen ein Asylverfahren ergebe. Die restlichen der 25 Fälle würden noch gegen Ende September entschieden. Freitagmittag war beim Landesverwaltungsgericht niemand für eine Stellungnahme erreichbar.