Ereignisse anders dargestellt als Zeugen.
Wegen versuchten Mordes musste sich am Donnerstag ein 29-jähriger Asylwerber aus dem Irak im Landesgericht Eisenstadt verantworten. Ihm wird vorgeworfen, einen Landsmann nach einem Streit durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt zu haben. Der Angeklagte bekannte sich schuldig, stellte die Ereignisse jedoch anders dar als die Zeugen.
Laut Anklage hatten der 29-Jährige, sein Landsmann sowie ein weiterer Asylwerber in einem Park nahe ihrer Unterkunft im Südburgenland Alkohol und Marihuana konsumiert. Am Nachhauseweg sei es zu einem Streit zwischen dem 29-Jährigen und dem späteren Opfer gekommen. Bei der Unterkunft soll der Angeklagte ein Messer aus seinem Zimmer geholt und den Mann mit dem Umbringen bedroht haben. Das Opfer flüchtete und schloss sich in einem Zimmer ein. Der Angeklagte soll daraufhin gegen die Tür getrommelt und gedroht haben, die Frau des Opfers zu vergewaltigen, sollte er nicht öffnen.
Als das Opfer die Tür einen Spalt öffnete, drang der Angreifer in das Zimmer ein. Es kam zum Gerangel und schließlich zum Stich in den hinteren linken Lungenunterlappen. Der Verletzte überlebte nur durch eine Notoperation. Laut Staatsanwaltschaft hat ein Mitbewohner den Täter danach in dessen Zimmer gebracht. Der 29-Jährige soll jedoch erneut in das Zimmer des Opfers gestürmt sein und versucht haben, auf den Mann einzustechen.
Der Angeklagte gab vor dem Geschworenensenat (Vorsitz: Richterin Karin Lückl) an, die Aggressionen seien vom späteren Opfer ausgegangen. Sein Landsmann habe ihn wüst beschimpft und mit einem Badeschlapfen geschlagen. Das Messer habe er nur geholt, um dem anderen Angst zu machen. Er habe nie vorgehabt, ihn zu verletzen: "Er ist mein Bruder", meinte er in Bezug auf das Opfer. Der Mann habe ihn außerdem gegen den Tisch geschlagen, erklärte der Asylwerber. Danach könne er sich an nichts mehr erinnern.
Laut dem Sachverständigen Manfred Walzl leidet der Angeklagte an einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung, die durch Alkohol und Drogen verstärkt werde. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass dieser zu weiteren schweren Gewalttaten neige. Der 29-Jährige brauche eine Therapie. Walzl empfahl daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das entspricht auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft.