Prozess in Feldkirch

Frau leugnete Holocaust: Haft- & Geldstrafe

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Der 53-Jährigen wurde ein Internet-Posting zum Verhängnis.

Eine 53-jährige Vorarlbergerin ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt worden. Gegen die Frau wurden eine bedingte siebenmonatige Haft- sowie eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro ausgesprochen. Sie hatte im Internet den Völkermord durch die Nationalsozialisten geleugnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Anlass für die Äußerung der 53-Jährigen war der Facebook-Auftritt eines deutschen Fußball-Großklubs. Dieser gedachte der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz, was der Vorarlbergerin sehr missfiel. "Damit ist für mich dieser Verein gestorben, er verbreitet Lügen", lautete ihr Kommentar.

Geständnis

Nachdem ein anonymer Internetbenutzer den Fall angezeigt hatte, gab es bei der Verdächtigen eine Hausdurchsuchung. Dabei kam ein Schild am WC zum Vorschein, welches das Gedankengut der Frau ebenfalls offen legte: "Diese Hitlerine braucht eine saubere Latrine" stand dort geschrieben.

Während die 53-Jährige bei der Einvernahme durch die Polizei ihren Internet-Eintrag noch ins Lächerliche gezogen und sich laut ihrem Verteidiger "störrisch" gezeigt hatte, war sie im Schwurgerichtsverfahren am Freitag geständig und bedauerte ihr Verhalten. Sie habe nicht gewusst, was sie mit dem Posting auslöse, so die Angeklagte. Sie sei Informationen einer TV-Dokumentation aufgesessen. Zum WC-Schild sagte die Frau, dass es sich dabei lediglich um einen Scherz gehandelt habe. Sie bedauere es in jedem Fall, wenn Menschen getötet würden.

Der Verteidiger schilderte seine Mandantin als "einfache Hausfrau", die noch nie vom Verbotsgesetz gehört habe. Für die Geschworenen war der Fall jedoch klar, ihre Entscheidung für den Schuldspruch erforderte nur wenig Zeit. Während die bisher unbescholtene 53-Jährige das Urteil annahm, gab der Staatsanwalt keine Erklärung ab, das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.

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