Die 28-Jährigen ist den Nachstellungen des psychisch Kranken hilflos ausgeliefert.
Eine Wiener Buchhändlerin wird seit zwei Jahren von einem verhaltensauffälligen Mann gestalkt, der sich einbildet, er sei mit der 28-Jährigen verlobt. Mehrmals täglich taucht der 52-Jährige in bzw. vor der kleinen Buchhandlung auf, um der Frau möglichst nahe zu kommen. Im Stundentakt ruft er sie - oft mit unterdrückter Nummer - an. Die Betroffene ist dem psychisch Kranken hilflos ausgeliefert.
Verfahren verzögert
Die Justiz war bisher nicht in der Lage, dem Treiben des Mannes ein Ende zu setzen und auf sein Verhalten, das die Buchhändlerin laut einem psychiatrischen Gutachten krank gemacht hat, adäquat zu reagieren. Es wurde zwar ein Strafverfahren wegen beharrlicher Verfolgung und Freiheitsentziehung - einmal soll der 52-Jährige die Frau sogar in ihrem Geschäft eingesperrt haben, indem er die Eingangstür blockierte - eingeleitet. Indem der Angeklagte sich weigerte, sich von einem beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen untersuchen zu lassen und zu keinem einzigen Termin erschien, konnte er das Verfahren verzögern. Die Einstweiligen Verfügungen und das Betretungsverbot, mit denen die 28-Jährige gegen ihn vorging, ignorierte er einfach.
U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr
Weil er von der Frau partout nicht abließ, die er - so die Einschätzung des Gerichtspsychiaters Karl Dantendorfer - als sein Eigentum betrachtet, wurde der Mann am 24. April 2015 wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) ordnete drei Wochen später seine unverzügliche Enthaftung an - offenbar ohne den Akt gelesen zu haben. Das OLG hatte nämlich lediglich bei der Polizei nachgefragt, ob zuletzt Anzeigen der Buchhändlerin gegen den Stalker eingegangen waren. Das wurde tatsachengemäß verneint. Aus dem Gerichtsakt ergibt sich allerdings, dass die 28-Jährige von sich aus von weiteren Anzeigen Abstand nahm, weil sie die Aussichtlosigkeit ihrer Bemühungen erkannte, mit polizeilicher Hilfe dem Stalking ein Ende zu setzen. Wieder auf freiem Fuß, setzte der mehrfache Akademiker wieder der 28-Jährigen zu. Daran hat sich nach Angaben der 28-Jährigen bis heute nichts geändert.
"Keine Verfolgung"
Heute, Montag, musste er sich nun endlich im Straflandesgericht verantworten. Zur Verhandlung erschien der auf den ersten Blick verschroben wirkende Mann in einer seltsamen Uniform, mit einer dunklen Sonnenbrille und einer Umhängetasche des Bundesheers, die er während der gesamten Verhandlung nicht ablegte. "Ich habe in meinem ganzen Leben niemanden verfolgt", versicherte er. Er wisse gar nicht, um wen es eigentlich gehe: "Die Dame ist mir nicht vorgestellt worden. Es gibt viele Verkäuferinnen." Er habe in dem Buchladen einmal einen Band über Panzer-Züge im Ersten Weltkrieg bestellt, um darüber ein Werk zu schreiben, "weil ich das für eine Arbeit halte, um die Zivilgesellschaft konstruktiv zu schützen." Die Frau habe ihm aber das falsche Buch besorgt. Mehr Berührungspunkte gebe es nicht. Dass er sie gegenüber der Polizei als seine Verlobte bezeichnete, "ist zweideutig verstanden worden".
Mehrmals Verlobungsringe gebracht
"Dass er schräg ist, habe ich gleich gemerkt. Er ist reingekommen, und da war's geschehen. Am nächsten Tag ist er mit Luftballons und Blumen gekommen", schilderte die 28-Jährige im Zeugenstand. Der Mann habe sich nicht nur Tag für Tag vor ihr aufgepflanzt und sei ihr dabei viel zu nahe gekommen: "Er hat mir Salami, Plüschtiere und mehrmals Verlobungsringe gebracht, die ich ihm zurückzuwerfen versucht habe. Die Polizei konnte natürlich nichts tun, weil er mich nicht attackiert hat. Er tut mir ja nichts. Er kommt nicht mit dem Messer." Auch - vorwiegend junge - Kundinnen habe er schon belästigt. Eine in einem gegenüberliegenden Geschäft tätige Verkäuferin machte ebenfalls unfreiwillig Bekanntschaft mit dem 52-Jährigen, indem er ihr mit der Bemerkung "Das T-Shirt ist okay, aber Ihre Schamhaare gefallen mir nicht" zwischen die Beine fasste. Letzteres stellte der Mann in der Verhandlung kategorisch in Abrede: "Ich habe niemandem auf der Welt in den Schritt gegriffen. Ich habe ausschließlich in meiner Ehe intim verkehrt."
Akute Stressbelastung
Einem psychiatrischen Gutachten zufolge trat bei der in Mitleidenschaft gezogenen Buchhändlerin mit der Zeit eine "krankheitswertige Störung" auf. Es entwickelte sich eine akute Stressbelastung, später zusätzlich eine depressive Verstimmung, und sie konnte ihrem Studium, für das sie ein Leistungsstipendium erhält, nicht mehr nachgehen. "Er hat mir meine Leistungen und meine Fähigkeit zu funktionieren verringert", gab die 28-Jährige dazu auf Befragen von Richterin Eva Brandstetter an.
Geistig-seelische Abartigkeit
Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer bescheinigte dem Angeklagten eine höhergradige geistig-seelische Abartigkeit und eine damit einhergehende Zurechnungsunfähigkeit. Da er den 52-Jährigen nicht untersuchen konnte, weil dieser mit Dantendorfer nichts zu tun haben wollte, handelte es sich bei den Ausführungen des Psychiaters allerdings um ein "Aktengutachten", wie sich Dantendorfer ausdrückte. Was die genaue Diagnose angehe, "würde ich mich auf eine anhaltende wahnhafte Störung festlegen", so Dantendorfer, wobei er sich auf seine Eindrücke während der Verhandlung bezog. Als "Sachverständiger mit 30-jähriger Erfahrung" sei er zu einer "Blickdiagnose" befähigt. Dafür würden drei Minuten ausreichen.
In Bezug auf den Angeklagten ging Dantendorfer davon aus, "dass er von diesem Opfer nicht ablassen wird". Es sei zu befürchten, dass der Mann in Zukunft Frauen belästigen wird, "wobei statistisch betrachtet 97 Prozent aller Straftäter gefährlicher als er sind", war vom Gutachter zu hören.
Anstalt für abnorme Rechtsbrecher
Nach den Ausführungen des Gerichtspsychiaters modifizierte die Staatsanwältin ihren Strafantrag und beantragte nunmehr die Unterbringung des 52-Jährigen in einer Anstalt für abnorme Rechtsbrecher. Da dies in die Zuständigkeit eines Schöffensenats fällt, musste sich Einzelrichterin Brandstetter für unzuständig erklären. Das hatte zur Folge, dass der 52-Jährige mit seinem Sachwalter, der ihm vor einigen Monaten beigegeben wurde, vorerst unbehelligt nach Hause gehen durfte und sich erst in einigen Wochen vor einem Schöffengericht verantworten muss. Bleibt zu hoffen, dass die Buchhändlerin bis dahin ihre Ruhe hat.