Prozess in Wien

Freier stach Transsexuelle nieder

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Der 27-Jährige ist u. a. wegen versuchten Mordes angeklagt.

Weil er im April des Vorjahres nach vollzogenem Geschlechtsverkehr einer transsexuellen Prostituierten den Lohn gestohlen und sie mit einem Springmesser niedergestochen hatte, musste sich am Mittwoch ein 27-Jähriger am Wiener Straflandesgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Das Opfer überlebte nur durch viel Glück, da die Klinge nicht zur Gänze in die Leber eingedrungen war.

Springmesser "für Tschetschenen und Asylanten"

Sichtlich peinlich berührt berief sich der teilgeständige Angeklagte auf durch Alkohol und Kokain ausgelöste Erinnerungslücken. Trotz dreier einschlägiger Vorstrafen, die u. a. ein Waffenverbot zur Folge hatten, war er mit einem martialisch aussehenden Springmesser unterwegs. "Zum Wurstschneiden brauchen's das aber nicht", meinte der vorsitzende Richter des Geschworenengerichts, Ulrich Nachtlberger. "Nein, für Tschetschenen und Asylanten", argumentierte der Wiener mit serbischen Wurzeln. "Aber gegen Tschetschenen haben Sie es nicht verwendet, sondern die Prostituierte ist zum Handkuss gekommen."

Der junge Mann hatte in der Nacht auf den 16. April 2016 das Studio in Erdberg aufgesucht und bei allen transsexuellen Damen geläutet. Das spätere Opfer (48) wurde mit ihm handelseins: Ausgemacht wurden Oral- und Analverkehr, wobei der Beschuldigte jeweils den passiven Part übernahm und laut den Aussagen des Transsexuellen zweimal zum Orgasmus kam. An diesen Teil des Geschehens konnte oder wollte sich der 27-Jährige nicht erinnern. "Obwohl das Ihre Premiere war, können Sie sich nicht daran erinnern, aber dass sie vorher drei Dosen Ottakringer gekauft haben, schon?", wunderte sich Nachtlberger.

Angeklagter tauchte unter

Nachdem alles vorbei war, soll der 27-Jährige in die Lade gegriffen und sich die 150 Euro, die er zuvor bezahlt hatte, wieder genommen und unmittelbar danach mit dem Messer zugestochen haben. Die elf Zentimeter lange Klinge drang fast sechs Zentimeter ein und verletzte die Leber glücklicherweise nur leicht. Anschließend ergriff der Angeklagte die Flucht und tauchte für acht Monate unter. "Weil ich noch mit meinen Eltern Silvester feiern wollte. Dann wollte ich mich stellen." "Daran haben Sie im April gedacht?", so die verblüffte beisitzende Richterin Eva Brandstetter.

Da das Messer am Tatort zurückgeblieben war, wurde der Verdächtige über die DNA-Spuren ausgeforscht, die aufgrund seiner Vorstrafen bereits in der Datenbank gespeichert waren. Im Jänner, Silvester war vorbei, wurde er in der Wohnung der Eltern gefasst, genauer gesagt, am Dach, wohin er über einen Balkon geflüchtet war.

Panikreaktion

Neben den Gedächtnislücken verantwortete sich der Angeklagte damit, sich dunkel an einen Streit und eine Panikreaktion erinnern zu können. "Haben Sie sich so gefürchtet vor dem Ladyboy?", hinterfragte Nachtlberger diese Argumentation. Die angeblich konsumierten zwei Gramm Kokain, sechs bis acht große Bier, 15 bis 18 doppelte Whiskey sowie drei kleine Dosen Ottakringer hätten laut Gutachter in mehr als fünf Promille und einer Alkoholvergiftung gemündet. Die gesetzten Handlungen wären so nicht durchführbar gewesen. Auch die Transsexuelle, ansonsten nicht unerfahren mit betrunkenen Kunden, hat nichts davon bemerkt und sich ganz normal mit ihrem Freier unterhalten.

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