Steiermark

Freispruch für verliebten Bundesheer-Rekruten

19.03.2014

Bursche hatte Heroin- abhängigkeit vorgetäuscht, um abrüsten zu können.

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© BUNDESHEER/GUNTER PUSCH
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Mit einem Freispruch vom Vorwurf, er habe mit falschen Behauptungen dem Grundwehrdienst entgehen wollen, ist am Mittwoch im Wiener Landesgericht der Prozess gegen einen Burschen zu Ende gegangen. Der Steirer war im Jänner 2012 in eine Grazer Kaserne eingerückt und hatte bald danach angegeben, heroinabhängig und ein Betrüger zu sein, um abrüsten und zu seiner Freundin nach Wien ziehen zu können.

Drogenabhängigkeit und Einbrüche waren erfunden
"Er war scheinbar im ersten Liebesrausch", erklärte dazu am zweiten Verhandlungstag - die Hauptverhandlung war Ende Jänner eröffnet worden - sein Verteidiger. Denn nichts von dem, dessen sich der damals 19-Jährige bezichtigt hatte, war wahr. Der Bursch hatte zwar hie und da Cannabis geraucht, härtere Drogen aber nicht einmal ausprobiert. Die 20 Einbruchsdiebstähle, die er der Militärbehörde gegenüber auf seine Kappe nahm, waren ebenso erfunden wie angeblich zehn betrügerisch abgeschlossene Handy-Verträge.

Der Rekrut war aufgrund seiner Angaben von einem Militärarzt untersucht und - weil in seinem Harn Cannabis nachgewiesen wurde - tatsächlich vorerst entlassen worden. Allerdings nicht auf Dauer, wie eine informierte Vertreterin des Bundesheers nun im Zeugenstand erörterte: Der Grundwehrdiener sei als grundsätzlich tauglich, aber "derzeit dienstunfähig" eingestuft und daher "zurückgestellt" worden. Seine Dienstfähigkeit wäre einem schriftlichen Bescheid zufolge im November 2012 bei einem Stellungstermin neuerlich zu beurteilen gewesen.

Heer "vergaß" auf neuen Stellungstermin
Dass es das Bundesheer bis zum heutigen Tag aus unerfindlichen Gründen verabsäumt hat, den mittlerweile 21-Jährigen wieder zur Stellung zu laden und seine Dienstfähigkeit zu prüfen, konnte diesem nicht zum Vorwurf gemacht werden. Daher war der Anklagepunkt Dienstentziehung durch Täuschung im Sinne des Militärstrafgesetzes nicht aufrechtzuerhalten. Auch die inkriminierte Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Sinn des § 298 Strafgesetzbuch (StGB) war nicht gegeben, da sich der Angeklagte nicht - wie es das Gesetz gefordert hätte - gegenüber der Polizei oder einer Strafverfolgungsbehörde als Krimineller ausgegeben hatte.

Der 21-Jährige, der nach eigenen Angaben mit seiner Freundin nach wie vor glücklich liiert ist, wurde daher lediglich in zwei untergeordneten Anklagepunkten - dem Diebstahl eines Kinderwagens und einer leichten Körperverletzung - für schuldig befunden und dafür zu einer sechsmonatigen bedingten Haftstrafe verurteilt. Die Gerichtsentscheidung ist bereits rechtskräftig.
 

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