Tulln

Freundin erschlagen: 18 Jahre Haft

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Die Geschworenen folgten der Anklage und entschieden auf Mord.

18 Jahre Haft: So lautete am Mittwoch das Urteil des Landesgerichts St. Pölten gegen einen 37-jährigen Polen, der sich schuldig bekannt hatte, im Oktober 2012 seine Freundin in der gemeinsamen Unterkunft in Langenlebarn (Bezirk Tulln) mit einem Hammer erschlagen zu haben. Die Geschworenen folgten der Anklage und entschieden auf Mord. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.

Das Urteil gegen den polnischen Erntehelfe ist rechtskräftig. Verfahrenshelfer Ernst Gramm und Staatsanwältin Maria Tcholakova erklärten Rechtsmittelverzicht.

Mildernd wirkten sich die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten sowohl in seiner Heimat als auch in Österreich sowie sein reumütiges Geständnis aus, führte die vorsitzende Richterin Andrea Humer in ihrer Begründung aus. Erschwerend war die hinterhältige Tatbegehung, auf eine Schlafende eingeschlagen zu haben.

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