18 Jahre Haft: So lautete am Mittwoch das Urteil des Landesgerichts St. Pölten gegen einen 37-jährigen Polen, der sich schuldig bekannt hatte, im Oktober 2012 seine Freundin in der gemeinsamen Unterkunft in Langenlebarn (Bezirk Tulln) mit einem Hammer erschlagen zu haben. Die Geschworenen folgten der Anklage und entschieden auf Mord. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.
Das Urteil gegen den polnischen Erntehelfe ist rechtskräftig. Verfahrenshelfer Ernst Gramm und Staatsanwältin Maria Tcholakova erklärten Rechtsmittelverzicht.
Mildernd wirkten sich die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten sowohl in seiner Heimat als auch in Österreich sowie sein reumütiges Geständnis aus, führte die vorsitzende Richterin Andrea Humer in ihrer Begründung aus. Erschwerend war die hinterhältige Tatbegehung, auf eine Schlafende eingeschlagen zu haben.
Diese Seite verwendet Cookies. Für eine uneingeschränkte Nutzung der Webseite werden Cookies benötigt.
Sie stimmen der Verwendung von Cookies durch Anklicken von "OK" zu.
Nähere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen und unter dem folgenden Link "Weitere Informationen".
Wir nutzen Cookies dazu, unser Angebot nutzerfreundlich zu gestalten,
Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unserer Webseite zu analysieren.
Marketing Cookies Wir setzen Marketing Cookies ein, um unseren Usern relevante und nützliche Werbung präsentieren zu können.
Statistik Cookies Wir setzen Statistik Cookies ein, um nützliche Erkenntnisse darüber zu gewinnen,
wie unsere Sites genutzt werden, sodass wir sie in Folge weiter verbessern können.
Technisch notwendige Cookies
Diese Cookies sind für die grundlegenden Funktionen der Website zwingend erforderlich und können nicht deaktiviert werden.