Die Angeklagte bereute, nicht die Polizei verständigt zu haben.
In Eisenstadt ist am Mittwoch der Prozess um die Tötung einer 57-jährigen Friseurin im Vorjahr in Potzneusiedl (Bezirk Neusiedl am See) fortgesetzt worden. Der an Krebs erkrankte Hauptangeklagte erschien auch am zweiten Prozesstag nicht. Deshalb wird weiter nur gegen seine 53-jährige Exfreundin verhandelt, der Beitragstäterschaft zum Mord und Hehlerei vorgeworfen wird.
Fehler eingestanden
Die Frau bekannte sich bisher nicht schuldig. Zu Beginn der Verhandlung ersuchte zunächst Verteidiger Werner Tomanek, einige Fragen an seine Mandantin richten zu dürfen. Ankläger Roland Koch hatte der 53-Jährigen vorgehalten, in der Tatnacht, als sie dann alleine im Fahrzeug gewesen sei, nicht die nächste Polizeidienststelle aufgesucht zu haben, um die Beamten über den Plan des Hauptangeklagten zu informieren.
Tomanek fragte die 53-Jährige, ob sie da nicht vielleicht doch etwas falsch gemacht habe. "Ganz sicher sogar", antwortete die 57-Jährige. "Rückblickend gesehen, war das sicher ein Fehler."
GPS-Tracker
Anschließend begann das Gericht mit der Befragung der Zeugen. Als erster sagte ein Angestellter jener Firma aus, die jene GPS-TRacker herstellt, von denen die 57-Jährige einen gekauft haben soll - nach ihrer Aussage, um zu wissen, wo sich ihr Hund herumtreibe.
Der Mann sagte aus, das Gerät sei relativ einfach zu bedienen, wenn einmal die Anmeldung und das Login mittels einer App erfolgt sei. Dann genüge theoretisch ein Klick, um die Position des Hundes genau abzufragen. Für den Vormittag waren noch weitere Zeugenbefragungen vorgesehen.
Mitwisserin
Der Zweitangeklagten werde nicht zur Last gelegt, "dass sie selbst das Messer geführt hat oder das Stahlrohr", hatte Ankläger Roland Koch in seinem Eröffnungsplädoyer zu Prozessbeginn vor zwei Wochen betont. Jedoch habe sie gewusst, dass der 53-Jährige die Friseurin umbringen wollte und auch dazu beigetragen, dass der Angeklagte die Tat begehen konnte.
Die 53-Jährige bekannte sich hingegen nicht schuldig. Sie erzählte vor Gericht, dass ihr erst auf der Rückfahrt klar geworden sei, dass der 53-Jährige die Frau getötet habe. Der Hauptangeklagte habe sie anhalten lassen und sei ausgestiegen, um Gegenstände zu entsorgen - laut Anklage soll er dabei das Stahlrohr, mit dem die Frau erschlagen wurde, und den GPS-Tracker, den er in ihrem Fahrzeug montiert haben soll, weggeworfen haben.
Die 57-jährige Friseurin wurde in ihrem Haus in Potzneusiedl getötet. Sie starb durch einen Stich in die Brust mit der 17 Zentimeter langen Klinge eines Küchenmessers und durch wuchtige Schläge auf den Kopf, die zu Schädelbrüchen führten. Beide Verletzungen seien laut Gutachterin tödlich gewesen. Die DNA des Hauptangeklagten habe sich laut Aussage einer weiteren Sachverständigen sowohl an etlichen Stellen am Körper als auch am Nachthemd des Opfers befunden. Am Pullover des 53-Jährigen sei außerdem eine Spur des Opfers sichergestellt worden.
Weitere Zeugenbefragungen
Im Prozess um die Tötung einer 57-jährigen Friseurin hat das Gericht in Eisenstadt am Mittwochvormittag weitere Zeugen befragt. Dabei ging es unter anderem um den Kalender, den die Angeklagte wie ein Tagebuch geführt hatte. Die 53-Jährige habe den Kalender von sich aus zur Beantwortung verschiedener Fragen herangezogen und ihn auch freiwillig herausgegeben, berichtete ein Ermittler.
Auch die Befragung der Frau durch Ermittler wurde dabei indirekt zum Thema. Nach acht Stunden Einvernahme sei seine Mandantin von der Zeugin plötzlich zur Beteiligten mutiert. "Wie ist das vor sich gegangen?" wunderte sich Verteidiger Werner Tomanek. Dies habe sich aus der Auffindung des Kalenders ergeben, erläuterte ein Kriminalbeamter.
Tomanek wies darauf hin, dass die 53-Jährige große Angst vor dem Hauptangeklagten gehabt habe. Sie habe sogar sämtliche beim Verhör anwesenden Personen gebeten, ihr zu versprechen, "dass er (der Hauptangeklagte, Anm.) mir nichts tun kann".
GPS-Tracker
Ein weiterer Kriminalbeamter erläuterte die Auswertung der Erfassung der Ruf- und der GPS-Trackerdaten. Nach dem Grund für den Kauf des GPS-Tracers befragt, blieb die Angeklagte dabei, dass sie ihn gekauft habe, um zu wissen, wo sich ihr Hund aufhalte. Auf die Frage aus dem Senat, warum sich über diesen Umstand keine Kalendereintragung finde, antwortete die 53-Jährige: "Es war ein Spontankauf".